Hofburg-Wahl: Ermittlungen auch zu früheren Wahlen

Die im Zuge der Aufhebung der Bundespräsidentschaftsstichwahl bekanntgewordenen Gesetzesverstöße von Wahlbehörden bei der Auszählung der Briefwahlstimmen beschäftigen weiterhin die Justiz. Das nicht nur mit einzelnen noch offenen Verfahren zur Stichwahl 2016, sondern auch mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu früheren Wahlen in Kärnten und Tirol.

WKStA fühlt sich nicht zuständig

Aufs Tapet kamen mögliche Verfehlungen bei früheren Wahlen mit Aussagen in den Hofburg-Stichwahlverfahren. Da erklärten einige Wahlbehördenmitglieder, man habe es „immer so gemacht“. Aber anders als bei der Hofburg-Stichwahl erachtete sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft(WKStA) für frühere Wahlen nicht zuständig.

Zwar wurden Anhaltspunkte (also solche Aussagen) auch an die WKStA herangetragen. Diese Fälle habe man aber an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgetreten, so eine Sprecherin. Damit müssen Vorhabensberichte den Oberstaatsanwaltschaften (OStA) – und nicht der WKStA – vorgelegt werden.

Innsbruck und Graz mit einigen Fällen beschäftigt

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat der OStA bereits wegen früherer Vorfälle einen Vorhabensbericht übermittelt. Die Grazer Staatsanwaltschaft ist mit (an sie abgetretenen) Kärntner Fällen beschäftigt. Es wird gegen 18 Beschuldigte der Bezirkswahlbehörde Hermagor ermittelt, und zwar in Zusammenhang mit den Nationalratswahlen 2013 und 2017 sowie den EU-Wahlen 2014 und 2019.

Das zweite Verfahren in Graz betrifft die Bezirkswahlbehörde des Bezirks Villach-Land: In diesem Fall wird gegen zehn Beschuldigte wegen des ersten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 ermittelt.