Glyphosatverbot wird von Bierlein nicht kundgemacht

Das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nicht in Kraft treten. Das teilte Regierungssprecher Alexander Winterstein heute mit.

Grund dafür ist ein Formalfehler: Das Gesetz hätte der EU im Voraus – als Entwurf – zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.

Keine inhaltliche Wertung

In einem Brief an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) schrieb Bierlein, dass für derartige Rechtsvorschriften „zwingend ein Informationsverfahren“ vorgeschrieben ist. Der Verfassungsdienst im Justizministerium und der Rechtsdienst des Bundeskanzleramts kamen in einem gemeinsamen Gutachten zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin von einer Kundmachung absieht.

„Ich darf betonen, dass es sich ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle handelt“, so die Bundeskanzlerin.

Das Glyphosatverbot wurde am 2. Juli mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT beschlossen. Die Europäische Kommission hat das Verbot bis zum Ablaufen der Frist am 29. November zwar nicht ausdrücklich untersagt, aber eben die fehlende Notifizierung beanstandet.

SPÖ will neuen Antrag einbringen

Die SPÖ wird bei der Nationalratsitzung am Mittwoch erneut einen Antrag auf ein Glyphosatverbot einbringen. „Die SPÖ wird dranbleiben und die rasche Umsetzung eines Verbots vorantreiben. Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird“, sagte der stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.

Die Nichtkundmachung des Glyphosatverbots durch Kanzlerin Brigitte Bierlein ist für Leichtfried „unverständlich“. „Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Vorgangsweise entspricht in keiner Weise der Staatspraxis und ist als völlig überschießend zu bezeichnen. Nicht die österreichische Bundeskanzlerin kann die EU-Konformität dieses Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH)“, sagte Leichtfried.

Die Bundeskanzlerin maße sich „die Kompetenz an, darüber zu entscheiden, ob ein Bundesgesetz verfassungswidrig oder europarechtswidrig zustande gekommen ist“. Diese stehe ihr gemäß der Bundesverfassung aber in „keiner Weise“ zu, so Leichtfried.