VfGH entscheidet über Überwachungsmaßnahmen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verkündet am Mittwoch, ob die von ÖVP und FPÖ beschlossene Ausweitung der behördlichen Überwachungsbefugnisse zulässig ist.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung hatte die im April 2018 beschlossenen Maßnahmen als „Sicherheitspaket“ vermarktet, Kritiker und Kritikerinnen sprechen von einem „Überwachungspaket“. Unter anderem erhielten die Behörden das Recht, die von den Section-Control-Anlagen der Autobahnen erfassten Daten automatisch auszuwerten. Außerdem sollen die Behörden auf Überwachungskameras von Verkehrsbetrieben, Autobahnen und Flughäfen zugreifen dürfen.

Auch „Bundestrojaner“ enthalten

Das Gesetzespaket enthält außerdem eine rechtliche Grundlage für die Installation von Spionagesoftware auf Mobiltelefonen und Computern. Dieser „Bundestrojaner“ sollte nach ursprünglicher Planung ab 2020 zum Einsatz kommen. Details darüber, welche Software dafür angeschafft wird, nannte das Innenministerium bisher nicht.

Für die Kennzeichenüberwachung wollte das Innenministerium zehn stationäre und 20 mobile Kennzeichenerkennungssysteme ankaufen. Neben dem Kennzeichen der Autos dürfen laut der Gesetzesänderung nun auch Marke, Typ und Farbe sowie Informationen zum Lenker automatisch erfasst werden.

Die Rechtsanwaltskammer kritisierte in der Begutachtung, dass damit ein flächendeckendes Bewegungsprofil von Verkehrsteilnehmern erstellt werden könnte – und zwar ohne gerichtlichen Rechtsschutz und ohne konkreten Anlass.

Beschwerden von SPÖ und NEOS

Beim Verfassungsgericht angefochten haben diese Regeln SPÖ und NEOS sowie die SPÖ-Bundesratsfraktion. Letztere hat mittlerweile einen neuen Antrag beim Höchstgericht eingebracht, weil die ursprüngliche Beschwerde im Juni wegen eines Formalfehlers zurückgewiesen wurde.

Ebenfalls im Juni hatten sich die Verfassungsrichter in einer öffentlichen Verhandlung mit der Causa befasst. Vertreter von Innen- und Justizministerium verteidigten die neuen Regeln damals – ob mit Erfolg, wird Vizepräsident Christoph Grabenwarter bald bekanntgeben. Er führt das Höchstgericht derzeit interimistisch. Als Referent vorbereitet hat die Entscheidung der Verfassungsrichter Christoph Herbst.