Kopftuchverbot an Volksschulen: Acht Fälle, keine Anzeigen

Seit Herbst ist an Volksschulen „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, verboten. In der Praxis waren die Folgen bisher überschaubar: Bis Ende November erschienen acht Mädchen mit Kopftuch zum Unterricht, alle Eltern zeigten sich nach einem Gespräch einsichtig. Anzeige gab es daher bisher keine.

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