VfGH kippt „Sicherheitspaket“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute bekanntgegeben, dass wesentliche Teile des „Sicherheitspakets“ – laut Kritikern ein „Überwachungspaket“ – der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung verfassungswidrig sind. Darunter fallen die automatisierte Kennzeichenerfassung und der „Bundestrojaner“, mit dem das Mitlesen bei verschlüsselten Nachrichten ermöglicht werden sollte.