Standortgesetz: Regierung dementiert automatische Zusagen

Zunächst ist es in Österreich, nun auch auf EU-Ebene heftig debattiert worden: das Standortentwicklungsgesetz, das Ende 2018 von der Regierung aus ÖVP und FPÖ zusammen mit NEOS beschlossen wurde. Nach scharfer Kritik von Umweltorganisationen kamen auch aus Brüssel Einwände gegen das Gesetz, ein Vertragsverletzungsverfahren droht.

In dem Gesetz ist festgehalten, dass Bauvorhaben bei besonderem öffentlichen Interesse beschleunigt bewilligt werden können. Das heißt, dass eine Behörde – bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird – nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann. Dadurch sah es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Ministerium sieht keinen Anlass zu Kritik

Nun liegt die Replik aus Österreich zu in Summe 130 Punkten vor. Das Bundeskanzleramt hat die insgesamt rund 40-seitige offizielle Replik heute nach Brüssel übermittelt. Das Wirtschaftsministerium war in Kooperation mit dem Umweltressort federführend bei der inhaltlichen Vorbereitung der Antwort auf den Mahnbrief.

Nach Ansicht der Republik Österreich kann ein Automatismus für Genehmigungen dem Wortlaut der einschlägigen Gesetzesbestimmungen, aber auch aus den Ausführungen in den Erläuterungen nicht entnommen werden. Einen solchen Automatismus gebe es nicht, wird im Wirtschaftsministerium betont.

Vielmehr sei die Behörde lediglich angehalten, nach Möglichkeit und ohne unnötigen Aufschub binnen zwölf Monaten zu entscheiden. Solche Entscheidungsfristen seien schon im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz von 1991 vorgesehen.

NGOs für Einstellung

Die Republik sieht auch aus den zahlreichen weiteren von der EU-Kommission angeführten Einwänden keine ausreichenden Gründe für ein Vertragsverletzungsverfahren. In dem Schreiben wird die EU-Kommission jedenfalls ersucht, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen.

Umweltverbände sehen das Gesetz in zentralen Punkten unverändert im Widerspruch zur europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch sie stießen sich an einer „Quasi-Genehmigungspflicht“. Sie forderten, das Gesetz einzustampfen, die Arbeiterkammer forderte eine Neufassung.