Polen: Höchstgericht verwirft Teil von PiS-Justizreform

Das Oberste Gericht Polens hat einen wichtigen Teil der Justizreformen der nationalkonservativen Regierung des Landes mit deutlichen Worten verworfen. Der neue Landesjustizrat (KRS) biete „keine ausreichenden Garantien für seine Unabhängigkeit gegenüber Organen der Legislative und der Exekutive“, erklärte heute Richter Bohdan Bieniek als Berichterstatter des Obersten Gerichts.

Die in das KRS-Gremium berufenen Richter hätten von den Veränderungen durch die PiS-Regierung profitiert, erklärte Bieniek. „Das alles deutet darauf hin, dass der KRS von der Legislative und der Exekutive abhängig ist.“

Die Einlassung der Obersten Richter erfolgte nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Monat. Die Luxemburger Richter hatten in einem Urteil über die von der PiS-Regierung reformierte Disziplinarkammer am Obersten Gericht entschieden, es sei Sache der obersten polnischen Richter, über die ausreichende Unabhängigkeit der Kammer und somit auch des Landesjustizrats zu befinden.

KRS mit Kritik, Opposition erfreut

Der Präsident des KRS kritisierte das Votum des Obersten Gerichts. Die Entscheidung habe keinen Einfluss auf die Arbeit des Landesjustizrats und der Disziplinarkammer. Das Urteil sei „zweifelhaft in Bezug auf das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern“.

Die polnische Opposition begrüßte die Entscheidung. Diese sei „verheerend“ für die Justizreform der PiS-Regierung, sagte der linke Abgeordnete Krzysztof Smiszek. Die EU hatte die polnische Justizreform als unzulässige Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz kritisiert. Sie strengte mehrere Verfahren gegen die Reformen vor dem EuGH an.