Airbnb braucht laut EuGH-Urteil keine Maklerlizenz

Die Firma Airbnb als Betreiber einer Plattform zur Vermittlung von Unterkünften braucht laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Maklerlizenz. Airbnb sei als Dienst der Informationsgesellschaft einzustufen und falle damit unter die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, entschied der EuGH heute.

Von Airbnb war in Frankreich verlangt worden, eine Immobilienmaklerlizenz zu erwerben. Für das Geschäft von Airbnb und ähnliche Plattformen ist das Urteil eine wichtige Klarstellung. Die Richterinnen und Richter betonten, die Plattform sei im Wesentlichen ein Instrument für die Präsentation von Unterkünften und zur Suche danach. Daher könne das Service nicht als eine bloße Ergänzung einer Gesamtdienstleistung der Beherbergung angesehen werden.

Zudem sei ein solcher Vermittlungsdienst nicht unverzichtbar, da Mietern und Vermietern hierzu zahlreiche andere Kontaktwege offenstünden. Darüber hinaus gebe es keine Hinweise darauf, dass Airbnb die Preise festlegen oder deckeln würde.