Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

Gelesene E-Books dürfen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Weiteres als „gebrauchte“ Exemplare über eine Website weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handle es sich dabei um eine „öffentliche Wiedergabe“, für die es der Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten heute die Luxemburger Richter.

Hintergrund ist der Fall eines niederländischen Unternehmens, das im Rahmen eines „Leseclubs“ einen Onlinemarktplatz für „gebrauchte“ E-Books führt. Kundinnen und Kunden, die hier ein Buch gekauft haben, werden dazu aufgefordert, es nach der Lektüre an das Unternehmen zurückzuverkaufen und das eigene Exemplar zu löschen. Im Gegenzug erhalten sie eine Gutschrift. Zwei niederländische Verlegerverbände hatten dagegen geklagt.