„Schmähkritik“: Verfassungsbeschwerde von Böhmermann

Im Streit um das Gedicht „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat der deutsche TV-Satiriker Jan Böhmermann Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Klage sei bereits im August beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts heute in Karlsruhe. Davor hatte der „Tagesspiegel“ (Freitag-Ausgabe) darüber berichtet.

Böhmermann hatte das Gedicht am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ (ZDFneo) vorgelesen und Erdogan darin unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Dagegen hatte sich Erdogan erfolgreich gewehrt. Nach Urteilen der Hamburger Gerichte sind große Teile des Gedichts verboten. Die Passagen enthielten schwere Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdogans keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe, so die Richter. Böhmermanns Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Juli zurückgewiesen.

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte schon früher angekündigt, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Aus seiner Sicht handelt es sich um eine „künstlerisch-kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen der Satire“, wie der „Tagesspiegel“ schreibt. Es sei „offensichtlich, dass auch staatspolitische Überlegungen eine Rolle spielten“.