Altersgrenze für Seniorenermäßigung bei „Öffis“ steigt

Die Altersgrenze für Seniorenermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln steigt um ein Jahr. Ab 1. Jänner müssen Senioren 64 Jahre alt sein, um die Ermäßigungen in Anspruch nehmen zu können. Betroffen davon sind die ÖBB und die meisten Verkehrsverbünde wie etwa auch die Wiener Linien. Die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, kritisiert die Erhöhung der Grenze als „ungerecht“.

2014 wurde die Altersgrenze von 60 auf 61 Jahre angehoben. Seither findet alle zwei Jahre eine weitere Erhöhung der Altersgrenze um ein weiteres Jahr statt, mit 1. Jänner 2020 werden 64 Jahre erreicht, 2022 dann 65 Jahre. Hintergrund ist ein höchstgerichtliches Urteil, das eine altersmäßige Differenzierung bei öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Männern und Frauen nicht zulässig sei, obwohl das gesetzliche Pensionsalter für Frauen bei 60 und für Männer bei 65 Jahren liegt.

Korosec findet es ungerecht, dass Personen, die bereits in Pension, aber noch keine 64 Jahre alt sind, keine Ermäßigung bekommen, da sie in der Regel ein deutlich geringeres Einkommen haben als aktiv Erwerbstätige. Die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes forderte gestern in einer Aussendung, dass Pensionisten und Pensionistinnen, die noch nicht 64 sind, auch die Ermäßigung bei öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen können. Damit würde insbesondere Frauen geholfen, deren gesetzliches Pensionsalter bei 60 Jahren liegt.