SPD-Politiker Manfred Stolpe verstorben

Der SPD-Politiker Manfred Stolpe ist im Alter von 83 Jahren gestorben. Das teilte die Staatskanzlei Brandenburg in Potsdam heute im Namen der Familie mit. Der langjährige Ministerpräsident des Landes Brandenburg sei nach langer Krankheit „friedlich eingeschlafen“.

Der am 16. Mai 1936 in Szeczin (Stettin) geborene Jurist war von 1990 bis 2002 Regierungschef in Brandenburg. Nach seinem überraschenden Rücktritt wurde er im Herbst 2002 Verkehrsminister in der damaligen rot-grünen Bundesregierung und blieb bis Ende der Legislaturperiode 2005 im Amt.

Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von einem „Tag tiefer Trauer“. „Wir nehmen Abschied von einem großen Mann, der unser junges Land geprägt hat wie niemand sonst. Manfred Stolpe war der Vater des modernen Brandenburgs“, erklärte Woidke.

Vordenker der Kirchenpolitik

Stolpe studierte ab 1955 an der Uni Jena Rechtswissenschaften. Danach zog es ihn in den Kirchendienst. In der DDR galt er als Vordenker einer Kirchenpolitik, die sich als „Kirche im Sozialismus“ verstand. In den 1980er Jahren war er als Konsistorialpräsident der Ostregion der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg auch im Westen bekannt.

1990 wurde Stolpe SPD-Mitglied, trat als Spitzenkandidat an und wurde im November von einer Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90 zum ersten Ministerpräsidenten Brandenburgs gewählt. Einen Namen machte sich Stolpe dabei als Vertreter der Interessen Ostdeutschlands. Er forderte staatliche Programme zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und eine Kurskorrektur bei der Treuhandanstalt, die volkseigene Betriebe fit machen und privatisieren sollte.

Kontakte zur Stasi

Seine Vergangenheit wurde immer wieder kritisch thematisiert. Stolpe hatte als Kirchenfunktionär Kontakte mit der Stasi, die Behörde führte ihn gar als inoffiziellen Mitarbeiter. Die Leitung der evangelischen Kirche erklärte Mitte der 1990er Jahre nach einer Untersuchung, Stolpe sei ein „Mann der Kirche und nicht der Stasi gewesen“. 2005 – Stolpe sprach von später Genugtuung – entschied das Bundesverfassungsgericht zudem, dass Stolpe nicht als Stasi-Mitarbeiter zu bezeichnen sei.