Außenamt: Reisewarnung für Irak – Sicherheitsrisiko im Iran

Angesichts der angespannten Lage in der Region hat das Außenministerium in Wien eine Reisewarnung (Sicherheitsstufe 6) für den ganzen Irak ausgesprochen. Für den Iran gilt Sicherheitsstufe drei (Hohes Risiko) in einigen Grenzgebieten, Sicherheitsstufe 2 (Erhöhtes Sicherheitsrisiko) für den Rest der Islamischen Republik.

Im Irak halten sich etwa 200 Österreicher, meist mit familiären Bindungen, vornehmlich im nordirakischen Kurdengebiet auf, teilte Außenamtssprecher Peter Guschelbauer mit. Im Iran gebe es derzeit schätzungsweise 300 österreichische Staatsbürger, darunter nur ganz wenige Reisende.

Botschaft in Bagdad geschlossen

Die österreichische Botschaft in Bagdad ist aus Sicherheitsgründen geschlossen. Die konsularischen Aufgaben für den Amtsbereich Irak werden von der Botschaft in Amman wahrgenommen. Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicher im Irak kann somit nicht gewährleistet werden, heißt es auf der Website des Ministeriums.

Vertretungsbehörden in den Nachbarstaaten (Jordanien, Türkei, Iran, Saudi-Arabien und Kuwait) können Österreicherinnen und Österreichern erst ab der Überquerung des jeweiligen Grenzübergangs Hilfestellung leisten.

Reisewarnung gilt auch für irakische Kurdengebiete

Die Reisewarnung gilt auch für die irakischen Kurdengebiete, wo die Sicherheitssituation vergleichsweise besser erscheint als in anderen Teilen des Irak. Allerdings kommt es auch dort immer wieder zu militärischen Zusammenstößen.

Bezüglich des Iran rät das Außenministerium von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Grenzregionen Sistan-Beluchistan, Kurdistan und Chusistan grundsätzlich ab – aufgrund von Entführungsfällen, Selbstmordanschlägen und Bombenexplosionen. Gleiches gilt für die Provinz Hormozgan, insbesondere die Küstengebiete.

Im Rest des Landes besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Größere Menschenansammlungen mit Großaufgeboten von Sicherheitskräften und daraus resultierenden kritischen Situationen können nicht ausgeschlossen und sollten daher gemieden, Foto- und Filmaufnahmen auf jeden Fall unterlassen werden. Unterstützungsmöglichkeiten für Personen, die neben der österreichischen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind in Haftfällen stark eingeschränkt.