Agrarressort bekommt mehrere neue Agenden

Elisabeth Köstinger (ÖVP) wird als Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auch die Telekom- und Breitbandagenden sowie den Zivildienst innehaben.

Mit den Bereichen „Breitbandausbau, Telekom, Post“ fielen „wesentliche Bereiche des früheren Verkehrsministeriums“ in das Portfolio Köstingers, heißt es auf der Website des Ministeriums, das zurzeit noch unter dem bisherigen Namen „Nachhaltigkeit und Tourismus“ firmiert.

Diese Bereiche seien „für die Zukunft der Regionalentwicklung entscheidend“, heißt es weiter. „Es bleibt zusammen, was zusammengehört! Und es kommt dazu, was dazu passt.“ Bisher lagen die Aufgaben im Infrastrukturministerium. Dieses wird laut der Koalitionsvereinbarung von ÖVP und Grünen in Zukunft unter Leonore Gewessler (Grüne) auch die Umwelt- und Klimaagenden beherbergen.

Somit entfällt die Ausschreibung neuer Frequenzen für die nächste Funkgeneration 5G genauso unter Köstingers Kompetenz wie regulatorische Fragen, die bei der Regulierungsbehörde RTR angesiedelt sind. Für die Staatsanteile an den beiden börsennotierten Unternehmen Post AG und Telekom Austria AG sei aber weiterhin der Finanzminister zuständig, hieß es aus dem Büro von Köstinger.

„Agenden für ländlichen Raum unter einem Dach“

Es gibt noch einen weiteren Kompetenzbereich für Köstinger: So wechseln die Agenden für den Zivildienst vom (ebenfalls ÖVP-geleiteten) Innen- ins Landwirtschaftsministerium, erfuhr die APA. Erklärt wird das mit der Bedeutung für den ländlichen Raum.

Der Zivildienst trage viel für Rettung, Feuerwehr, Landwirtschaft sowie Pflege- und Altenbetreuungseinrichtungen bei, hieß es im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, wie das Ressort seit 2018 und auch noch in der neuen Regierung offiziell heißt.

Der Ersatz für den Wehrdienst sei auch Türöffner zum Ehrenamt, denn ein großer Teil der Zivildienstleistenden engagiere sich danach weiter. „Damit sind alle wichtigen Agenden für den ländlichen Raum und die Regionen unter einem Dach und in einer Ressortzuständigkeit“, wurde betont.