Generalsekretäre in Ministerien verlieren Beamtenprivileg

Mit der Novelle des Bundesministeriengesetzes 2019 wird die Zahl der Ministerien der neuen Regierung aus ÖVP und Grünen festgelegt, außerdem definiert sie deren Wirkungsbereiche. Die morgen im Nationalrat zur Abstimmung stehende Novelle ebnet also den Weg für die Umverteilung in den Ressorts.

Festgehalten sind in dem Gesetz auch Änderungen beim Beamtenstatus der Generalsekretäre – eine Rücknahme gegenüber der ÖVP-FPÖ-Regelung von 2017. Mit dem Gesetz wird den Generalsekretären die Möglichkeit genommen, sich in den Beamtenstatus versetzen und damit de facto unkündbar machen zu lassen.

„Die mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 (…) erfolgte Gleichstellung von Generalsekretären mit Sektionsleitern hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis soll im Sinne einer sparsamen Verwaltung entfallen“, heißt es in den Erläuterungen.

Generalsekretäre in allen ÖVP-Ressorts

Generalsekretäre stehen seit der Anfang 2018 in Kraft getretenen Reform in den Ministerien über den Beamten, auch über den Sektionschefs, was damals für viel Kritik sorgte. Sie werden von den Ministern als Vertrauenspersonen eingesetzt und können deren Arbeit enorm erleichtern.

Die Grünen hielten sich zuletzt noch offen, ob sie in den von ihnen geführten Ministerien Generalsekretäre installieren wollen oder nicht. Die Beamtenregierung hatte auf Generalsekretäre verzichtet, die ÖVP-geführten Ministerien sollen sie dagegen durchwegs bekommen.