Hass im Netz: Staatsanwälte fordern zusätzliche Ressourcen

Der jüngste Vorstoß von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zur Bekämpfung von Hass im Netz stößt in der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf positives Echo. Man weise seit Jahren auf das Problem hin, sagte deren Präsidentin Cornelia Koller zur APA. Man brauche dafür allerdings zusätzliche Ressourcen.

„Wenn man das ernsthaft verfolgen will, das steht fest, muss man Leute und Geld zur Verfügung stellen“, so Koller. Allein schon die von Zadic jüngst genannte Idee, eine „Ausforschungspflicht“ für die Staatsanwaltschaft bei Delikten wie übler Nachrede zu schaffen, mache das klar. Die entsprechenden Daten würden von den Providern nämlich nur sechs Monate lang gespeichert.

Mehr als fünf Planstellen benötigt

Wie viel Personal man genau benötige, wollte Koller nicht beziffern. Es seien jedenfalls mehr als jene fünf Planstellen, die Wolfgang Brandstetter als ÖVP-Justizminister einst versprochen habe. Mit der neuen Justizministerin sei man bereits in der Phase der Sondierungen zwischen ÖVP und Grünen in Kontakt gewesen, weitere Gespräche seien in Aussicht gestellt. Von Zadics Vorhaben kenne man vorerst nur all jenes, was im Regierungsprogramm niedergeschrieben sei, so Koller.

Dort heißt es konkret: „Bei Privatanklagedelikten sollte in der StPO für bestimmte Fälle (Hasskriminalität) eine Ermittlungspflicht der Strafverfolgungsbehörden eingeführt werden, weil die Ausforschung zeit- und kostenintensiv ist.“ Auch die Bündelung der Ressourcen in Zusammenhang mit Cyberkriminalität wird angepeilt, Justizmitarbeiter sollen in Kooperation mit dem Innenministerium geschult werden.

Erwähnt wird zudem der Opferschutz. Recht allgemein wird hier die „Entwicklung von rechtlichen Instrumenten und Möglichkeiten für Betroffene von Hass im Netz“ genannt. Die damit befassten Stellen sollen bundesweit vernetzt werden. Prüfen will man die Idee eines digitalen Gewaltschutzgesetzes mit Elementen wie Accountsperren und der zwingenden Nennung eines Zustellbevollmächtigten für Betreiber internationaler Sozialer Netzwerke.