Im Fall jenes Demonstranten, der bei einer Klimademo in Wien im vergangenen Mai in Bauchlage von mehreren Beamten fixiert worden war und dem ein Polizist mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt hatte, ist nun eine weitere Amtshandlung der Polizei für zumindest teilweise rechtswidrig erklärt worden. Zu dieser Entscheidung kam gestern das Wiener Landesverwaltungsgericht.
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