Brüssel fordert von EuGH Maßnahmen gegen Polens Justizreform

Im Streit über die Justizreform in Polen hat die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer einstweiligen Verfügung gegen einen wichtigen Teil der Gesetzesänderungen aufgefordert. Der EuGH sollte veranlassen, dass die Arbeit der Disziplinarkammer des obersten polnischen Gerichts vorerst ausgesetzt wird, teilte EU-Justizkommissar Didier Reynders auf Twitter mit.

Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, sagte, das Ersuchen sei Teil des Verfahrens der EU gegen die Reform des Disziplinarwesens für Richterinnen und Richter in Polen. Der Antrag habe jedoch nichts mit einem weiteren umstrittenen Gesetzesvorhaben der nationalkonservativen PiS-Regierung zu tun, wonach Richterinnen und Richter für Kritik an den Justizreformen bestraft werden können.

Umstrittene Neuordnung

Die polnische Regierung hatte im vergangenen Jahr die Disziplinarkammer am obersten Gericht neu geordnet. Sie entscheidet nun auch darüber, ob Polens oberste Richterinnen und Richter über den 65. Geburtstag hinaus weiterarbeiten können.

Berufen werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom polnischen Präsidenten. Klagen hiergegen sind nicht möglich. Der EuGH hatte bereits im November eine Entscheidung über die reformierte Disziplinarkammer gefällt.