Mordfall Lübcke: Ein Haftbefehl aufgehoben

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat heute den Haftbefehl gegen einen von zwei mutmaßlichen Komplizen im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) aufgehoben.

Die schriftlichen Gründe für die Entscheidung zur Haftentlassung von Elmar J. seien noch nicht veröffentlicht, teilte der BGH ergänzend mit. J. saß in Untersuchungshaft, weil er dem Hauptverdächtigen Stephan E. die Tatwaffe besorgt haben soll.

Auf Terrasse erschossen

Lübcke war in der Nacht auf den 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus.

E. gestand die Tat im Sommer vergangenen Jahres zunächst, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen wieder. Vor rund einer Woche bezichtigte E. in einer Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter des BGH seinen Komplizen Markus H. des tödlichen Schusses. Demnach soll H. Lübcke im Streit „versehentlich“ erschossen haben.