Heinz-Christian Strache
ORF.at/Christian Öser
Hausdurchsuchung rechtens

Rückschlag für Strache

Einen Tag vor dem Auftritt von Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache bei der FPÖ-Abspaltung DAÖ muss dieser einen juridischen Rückschlag hinnehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschied am Mittwoch, dass die Hausdurchsuchungen im Zuge des durch die „Ibiza-Affäre“ ausgelösten Casinos-Skandals und die Beschlagnahmung seines Handys rechtens waren. Die Ermittlungen können damit unverändert weitergehen.

Den Beschwerden sei nicht Folge gegeben worden, teilte das Berufungsgericht am Mittwoch mit – am Tag, an dem im Nationalrat der U-Ausschuss eingesetzt wurde, der sich auf Betreiben von ÖVP und Grünen praktisch nur der Causa Casinos widmen wird. Mehrere Beschuldigte, darunter Strache, hatten sich über die Ermittlungsschritte beschwert. Auch eine Rufdatenrückerfassung wurde nun als zulässig beurteilt. Die OLG-Entscheidung könnte auch etwaigen politischen Comebackversuchen Straches einen Dämpfer versetzen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Grundsätzlich begründe auch eine anonyme Anzeige eine ausreichende Verdachtslage, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel sei, hieß es in der Presseinformation des Gerichts. Strache und andere hatten argumentiert, dass eine anonyme Anzeige nicht ausreiche. Das Oberlandesgericht kam zum Ergebnis, dass diese Anzeige extrem detailliert sei und von Insiderwissen zeuge, nämlich „aufgrund der wörtlichen Wiedergabe von Gesprächen im engsten Kreis, aufgrund der Darstellung persönlicher und politischer Verflechtungen der Akteure und zahlreicher verifizierbarer Begleitumstände“.

Handybeschlagnahme rechtens

Jedenfalls sei mit der Entscheidung die Sicherstellung des Handys für rechtens befunden worden, hieß es vom OLG auf Nachfrage von ORF.at. Der Spruch deute darauf hin, dass die etwa auf Straches Handy festgestellten Daten in den Ermittlungen und einem etwaigen Prozess verwendet werden könnten, hieß es vom Gericht. Im Falle einer Anklage könnten aber von der Verteidigung weitere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts eingebracht werden.

Straches Anwalt Johann Pauer kündigte in einem Statement gegenüber ORF.at an, Strache werde weiter mit den Behörden kooperieren: „Das OLG hat festgehalten, dass ein Anfangsverdacht weder dringend noch hinreichend sein muss. Nachdem Gerichtsentscheidungen in einem Rechtsstaat zu akzeptieren sind, wird mein Mandant weiterhin mit den Ermittlungsbehörden kooperieren und die anonym erhobenen Vorwürfe zur Gänze entkräften.“

OLG-Spruch bestätigt Razzien

In der Causa Casinos geht es vor allem um die Bestellung des FPÖ-Mannes Peter Sidlo und etwaige politische Gegengeschäfte. Nach dem OLG-Urteil können die Ermittlungen unbeirrt fortgesetzt werden.

Im Sommer von WKStA beantragt

Ausgelöst wurden die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch eine anonyme Anzeige rund um die Bestellung des – mittlerweile wieder abberufenen – FPÖ-Bezirkspolitikers Peter Sidlo zum Casinos-Finanzvorstand unter ÖVP und FPÖ.

Die WKStA hatte nach einer anonymen Anzeige im Sommer Hausdurchsuchungen beantragt. Diese wurden vom zuständigen Straflandesgericht Wien genehmigt. Die Anwälte von Strache und anderen Involvierten beschwerten sich über die Razzien beim OLG, wo sie nun abgeblitzt sind.

Für Beschwerdeführer „unverhältnismäßig“

Die Verteidiger hatten unter anderem moniert, dass es sich bei dem Deal gar nicht um ein Amtsgeschäft gehandelt habe, weswegen auch kein Bestechlichkeitstatbestand angenommen werden könne. Der in den Casinos-Vorstand berufene FPÖ-Mann Sidlo sei zudem nicht in den Genuss eines Vorteils gekommen, er habe schließlich für sein Geld gearbeitet und somit seinerseits Leistungen erbracht. Außerdem sei die anonyme Anzeige, die zum Ermittlungsverfahren geführt habe, nicht plausibel und die Datensicherstellung unverhältnismäßig gewesen, da sie nicht zeitlich begrenzt worden sei.

Elf Beschuldigte

Die WKStA ermittelt gegen elf Beschuldigte, ob für Sidlos Bestellung dem Konzern Novomatic Glücksspiellizenzen in Aussicht gestellt wurden. Unter den Beschuldigten sind neben Strache unter anderen auch Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid. Im August und November gab es mehrere Hausdurchsuchungen. Alle Beschuldigten bestreiten die Korruptionsvorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Den Richterspruch selbst hält das Gericht zurück: „Zum Schutz der am Verfahren beteiligten Personen sowie um die Ermittlungen nicht zu gefährden, wird die Entscheidung – auch anonymisiert – nicht veröffentlicht.“