Straßenszene in Wien zeigt Passanten
ORF.at/Dominique Hammer
Gesichtserkennung

Überwachung erreicht „neues Level“

Was in China längst Alltag ist, scheint sich nun auch auf den Rest der Welt auszuweiten: Indien plant derzeit den Aufbau eines der größten Gesichtserkennungssysteme der Welt, in London setzt die Polizei seit Kurzem Live-Gesichtserkennung ein. In Österreich befindet man sich hingegen noch in einer Probephase. Scharfe Kritik an der Technologie kommt vor allem von Datenschützern, die vor „Überwachungsstaaten“ warnen. Die EU prüft bereits ein Verbot.

In den vergangenen Tagen überschlugen sich die Nachrichten zur Gesichtserkennung. So wurde vergangenes Wochenende bekannt, dass die indische Regierung bei ihrer Gesichtserkennungstechnologie stark aufrüsten und führend in Sachen Videoüberwachung werden möchte. Datenschutzaktivisten und -aktivistinnen warnen, dass das geplante System die größte Demokratie der Welt zu einem Überwachungsstaat machen könnte. Schließlich handle es sich dabei um ein System, das Daten sammle, ohne dass ein spezifischer Verdacht bestehe.

Unterdessen verkündete die Metropolitan Police in London vergangene Woche, dass sie Echtzeitgesichtserkennung einsetzen werde, um kriminelle Verdächtige auf der Straße identifizieren zu können. Die Kritik von Datenschützern und Datenschützerinnen ließ nicht lange auf sich warten. Sie sprachen von einem Angriff auf die Freiheitsrechte und einer Verletzung der Privatsphäre. Die „New York Times“ schrieb davon, dass die Londoner Polizei Überwachung auf ein völlig neues Level hebe – eines, „das außerhalb Chinas selten ist“.

Überwachungskameras und Passanten in London
APA/AFP/Tolka Akmen
In London habe die Polizei die Überwachung auf ein völlig neues Level gehoben, das außerhalb Chinas selten sei, schrieb die „NYT“

Angelika Adensamer von der NGO epicenter.works sagte gegenüber ORF.at, dass es sich bei der Echtzeiterfassung der Gesichtserkennung um die „eingriffsintensivste“ Variante der Technologie handle. Zudem sei eine Massenüberwachung immer sehr fehleranfällig: „Das ist mathematisch unvermeidbar, wenn man in einem sehr großen Datensatz nach sehr wenigen Menschen sucht.“

Untersuchungen zeigen zudem, dass Algorithmen mehr Mühe haben, Frauen und dunkelhäutige Menschen richtig zu erkennen als weiße Männer. Das von den Befürwortern oft propagierte Argument, dass der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien zu mehr Sicherheit führe, lässt Adensamer nicht gelten: „Ich kenne keine überzeugenden Zahlen dazu.“

Frage nach der „gesellschaftlichen Akzeptanz“

In Deutschland hat das Vorhaben, an „sicherheitsrelevanten“ Orten eine Software zur automatischen Gesichtserkennung zuzulassen, fast Eingang in das neue Bundespolizeigesetz gefunden. Letztlich strich es der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Wochenende doch noch aus seinem Gesetzesentwurf.

Gesichtserkennung

Gesichtserkennung ist eine Authentifizierungsmethode. Software erstellt Bilder von Gesichtern und ermittelt einen individuellen Wert anhand spezifischer Merkmale. Durch einen Abgleich mit einem anderen bestehenden Datensatz soll eine Person eindeutig identifiziert werden.

Nicht näher benannte „offene Fragen“ sollen der Grund dafür gewesen sein. Seehofers Sprecher stellte allerdings klar: „Hier hat kein Umdenken des Ministers stattgefunden.“ Das Innenministerium sei nach wie vor der Ansicht, dass die Gesichtserkennung einen wertvollen Beitrag zur Arbeit der Bundespolizei leisten könne. Es gebe aber noch juristische Fragen sowie Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz.

Unterdessen teilte das Innenministerium in Berlin nach einer Anfrage der Linkspartei mit, dass in den Datenbanken der deutschen Sicherheitsbehörden aktuell mehr als 5,8 Millionen Gesichtsbilder für Anfragen durch Polizeibehörden und den Zoll zur Verfügung stehen. Anfang Jänner wurden zudem weitere 3.124 Fotos „recherchefähig gespeichert“.

Bericht über Clearview AI sorgte für Aufruhr

Zuletzt war durch einen Bericht der „New York Times“ bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet. Aus dem Innenministerium hieß es, auch die öffentliche Debatte über derartige Datenbanken sei in Seehofers Entscheidung eingeflossen – wenn auch nicht als einziger Grund.

Monitor zeigt Gesichtserkennung
APA/AFP/Getty Images/David Becker
In China stellen Überwachungstechnologien längst einen Teil des gesellschaftlichen Lebens dar

EU erwägt Verbot von automatisierter Gesichtserkennung

Bis zu einer Einführung einer automatisierten Videoüberwachung in Deutschland könnte es allerdings noch dauern, denn derzeit prüft die EU-Kommission einen Entwurf eines Arbeitspapiers, das den Umgang mit künstlicher Intelligenz regelt.

In diesem, vergangene Woche an die Öffentlichkeit geratenen Dokument ist auch ein Verbot vorgesehen, das den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum für die nächsten drei bis fünf Jahre untersagt. In dieser Zeit sollte eine „solide Methodologie für die Einschätzung der Auswirkungen der Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen“ entwickelt werden, heißt es in dem Papier.

Adensamer begrüßt den Vorstoß, es gelte, Antworten auf viele Fragen zu finden, wie etwa „Wo darf die Technologie eingesetzt werden? Zu welchem Anlass erfolgt eine Speicherung der Daten? Ist der Eingriff gerechtfertigt? Und ist die Wirksamkeit tatsächlich so hoch?“ Die Datenschutzexpertin hält jedoch auch ein gänzliches Verbot von Gesichtserkennungstechnologien, wie es etwa in San Francisco eingeführt wurde, für sinnvoll. Denn: „Wir sind in einem total sensiblen Bereich hier“, so Adensamer.

Straßenszene in Wien zeigt Passanten
ORF.at/Dominique Hammer
In Österreich wird der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware derzeit getestet – das Ende der Probephase ist noch offen

Österreich noch in „Probephase“

In Österreich befindet sich die Gesichtserkennung noch in einer Probephase, so der Polizeisprecher Gerald Hesztera gegenüber ORF.at. Wann die Technologie tatsächlich eingeführt werde, ließe sich noch nicht sagen, zuerst müsse man sich erst anschauen, wie das System in der Praxis funktioniere und welcher möglichen Adaptionen es noch bedürfe.

Gesichtserkennung in Ö

Begeht jemand eine Straftat, kann die Polizei aus den Bildern der Überwachungskameras Fotos generieren lassen. Diese werden dann mit der Referenzdatenbank der Polizei abgeglichen. Darin befinden sich Bilder von Personen, die bereits erkennungsdienstlich erfasst wurden.

Bei Bekanntwerden der Pläne im vergangenen Jahr fasste epicenter.works seine Bedenken so zusammen: „Gesichtserkennung an sich ist aus unserer Sicht ein schwerer Eingriff, denn hier werden nicht nur Daten gesammelt, sondern auch biometrische Daten analysiert und ausgewertet. Zwar betont die Polizei, dass es – im Gegensatz zu China – in Österreich keine Pläne gibt, Gesichtserkennung als Echtzeittool einzusetzen, aber aus der Vergangenheit wissen wir, dass solche Eingriffe bzw. Befugnisse meist nach und nach ausgeweitet werden.“

Einen starken Eingriff in die Grundrechte sieht Hesztera nicht, „ganz im Gegenteil“ – schließlich handle es sich bei dem neuen System nicht um eine Echtzeitgesichtserkennung, die gesetzlich ohnedies nicht möglich sei. „Wir haben in Österreich ein sehr, sehr rechtskonformes System“, so Hesztera. Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NEOS an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) zur Gesichtserkennung, wo Fragen etwa zur Fehlerquote des Systems gestellt werden, ist noch ausständig.