Rechnungshof prüft Gender-Mainstreaming im EU-Haushalt

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) will prüfen, ob die EU-Kommission Gender-Mainstreaming im EU-Haushalt zur Förderung der Gleichstellung eingesetzt hat. Das gab die Institution heute in Luxemburg bekannt.

Gender-Mainstreaming bedeutet die systematische Berücksichtigung des Geschlechts in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft. Die Nichtförderung von Gleichstellung kann laut einer aktuellen Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) erhebliche negative Auswirkungen auf Beschäftigung, Produktivität und BIP-Wachstum haben.

EIGE stellte außerdem fest, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der EU seit 2013 zwar Fortschritte erzielte, diese jedoch in den Mitgliedstaaten uneinheitlich waren.

Kommission will „geschlechtsspezifische Elemente“ anwenden

Bereits für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 bis 2020 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission darauf, bei den Haushaltsverfahren gegebenenfalls „geschlechtsspezifische Elemente“ anzuwenden.

Eine kürzlich durchgeführte interne Ausgabenüberprüfung der aktuellen EU-Programme ergab jedoch, dass die Gleichstellung der Geschlechter im gesamten EU-Haushalt nicht in der gleichen Weise berücksichtigt wurde wie beispielsweise der Klimawandel und die biologische Vielfalt.

Stattdessen wurden spezifische Programme zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eingesetzt, vor allem zur Bekämpfung von Beschäftigungs- und Sozialproblemen.

„Wichtige Analyse für laufende Verhandlungen“

„Die Berücksichtigung des Geschlechts bei der Festlegung und Ausführung des EU-Haushalts ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern von entscheidender Bedeutung“, sagte Eva Lindström vom EuRH. „Wir wollen sehen, ob die Kommission diesen Grundsatz im EU-Haushalt angewendet hat. Das ist eine wichtige Analyse für die derzeit laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027.“

Ein entsprechender Prüfbericht soll im ersten Quartal 2021 veröffentlicht werden. Die Prüfung umfasst die Gemeinsame Agrarpolitik, die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie das Erasmus-Programm.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist einer der Grundwerte der EU-Verträge. Mit dem Vertrag von Rom von 1957 wurde der Grundsatz des gleichen Entgelts eingeführt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die Gleichstellung der Geschlechter 2019 auf ihre politische Agenda gesetzt.