U-Ausschuss-Eingrenzung für Verfassungsdienst zulässig

Der Verfassungsdienst sieht das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen U-Ausschuss als rechtskonform an. Der Ministerrat beschloss Mittwoch eine entsprechende Stellungnahme auf Basis des Gutachtens, die als Partei vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werden soll. Die von SPÖ und NEOS beanstandete Beschneidung des Untersuchungsgegenstandes durch ÖVP und Grüne sei zulässig.

SPÖ und NEOS hatten ihre Beschwerde beim VfGH eingebracht. Die Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen müssen nun entscheiden, ob der Untersuchungsgegenstand gemäß den Wünschen von SPÖ und NEOS erweitert wird.

Beide Fraktionen hatten per Minderheitenrecht einen U-Ausschuss auf den Weg gebracht, der unter anderem Casinos- und „Ibiza-Affäre“ umfassen sollte. ÖVP und Grüne sind der Meinung, der vorgelegte Text sei zu unbestimmt gewesen, und strichen mit ihrer Mehrheit einige Punkte.

Um ihren Standpunkt rechtlich zu untermauern, beauftragte die Regierung den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Dieser stellte nun fest, dass der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses nicht rechtswidrig sei. Eine der APA vorliegende Tischvorlage auf Basis des Gutachtens wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Darin heißt es, der Verfassungsgerichtshof wolle „den angefochtenen Beschluss nicht für rechtswidrig erklären“.