Gericht stoppte Rodungsarbeiten für deutsches Tesla-Werk

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die laufenden Rodungsarbeiten auf dem Gelände für die in Deutschland geplante Tesla-Fabrik in Grünheide vorläufig gestoppt. Es entsprach damit einem Antrag der Grünen Liga Brandenburg, wie das Gericht gestern mitteilte.

Gerodetes Waldstück für Tesla
APA/AFP/Odd Anderson

Der Umweltverein war noch tags zuvor zusammen mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) damit gescheitert, mit Eilanträgen die Baumfällarbeiten zu verhindern.

Der jetzt verfügte Stopp gelte, bis über die Beschwerde der Grünen Liga gegen den Frankfurter Beschluss entschieden ist, heißt es in dem Bescheid des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Die fortgeschrittenen Rodungsarbeiten machten die vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten erforderlich, denn sie könnten schon binnen weiterer drei Tage abgeschlossen sein. Auch ist laut OVG nicht davon auszugehen, „dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos“ sei.