Grabenwarter als VfGH-Präsident angelobt

Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter ist heute durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen zum neuen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angelobt worden.

Österreichischer Verfassungsrichter und Präsident des VfGH, Christoph Grabenwarter.
APA/Hans Punz

Bei der Zeremonie waren Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) anwesend – ebenfalls die Vorgängerin von Grabenwarter und Bundeskanzlerin a. D. Brigitte Bierlein.

Grabenwarter wünscht sich mehr Personal

Ins Zeichen „zeitgemäßer Gerichtsbarkeit“ mit Offenheit gegenüber gesellschaftlichen Entwicklungen und Europa stellt der neue VfGH-Präsident seine voraussichtlich 17-jährige Amtszeit. Ein großes Anliegen ist ihm, das Verfassungsbewusstsein zu stärken. Zum Amtsantritt wünschte er sich etwas mehr Personal. Die Fallzahl steigt weiter und der VfGH sei „personell extrem knapp aufgestellt“.

Zur aktuellen Justizdebatte betonte Grabenwarter, dass die Justiz in Österreich unabhängig sei, das habe sie zuletzt wieder bewiesen. Debatten in diesem Bereich müssten jedenfalls „sachlich“ geführt werden.

Rasche Verfahren sparen Geld

5.200 neue Fälle wurden 2019 an den Verfassungsgerichtshof herangetragen, darunter viele auf Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit – und, vier Jahre nach der Flüchtlingswelle, sehr viele im Asylbereich. Jeder Verfassungsrichter bzw. jede Verfassungsrichterin bearbeitet jährlich 400 bis 500 Fälle, unterstützt von jeweils drei wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen. Deren Anzahl – derzeit rund 40 – müsste um fünf erhöht werden, wenn man Qualität und Quantität der Rechtsprechung beibehalten möchte, sagte Grabenwarter.

Um die Erledigungsdauer von rund vier Monaten halten zu können, hat er den Finanzminister in den Budgetverhandlungen um Aufstockung gebeten. Die Regierung müsse ein Interesse an raschen und guten VfGH-Verfahren haben – erspare es der Republik doch Geld, wenn z. B. rasch über einen Asylstatus entschieden wird. „Und jeder Fall, den wir menschenrechtskonform lösen, trägt dazu bei, dass Österreich international gut dasteht“, merkte Grabenwarter an.

Vertrauen in Verfassungsgerichtsbarkeit stärken

Grabenwarters Hauptanliegen ist, das Vertrauen in die Verfassungsgerichtsbarkeit zu erhalten und weiter auszubauen. „Entwicklungen wie in Polen und anderen Staaten zeigen, wie wichtig eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit ist“, merkte der VfGH-Präsident an. Vertrauen entstehe auch durch Öffentlichkeit und Transparenz, und so will auch Grabenwarter offen über Beweggründe für Entscheidungen informieren.

Die ihm nachgesagt ÖVP-Nähe – weil ihn die ÖVP in den Nullerjahren für den Verfassungskonvent nominiert hatte und er auf einem „ÖVP-Ticket“ vor 15 Jahren in den Gerichtshof kam – ist für Grabenwarter kein Thema. Jeder Verfassungsrichter werde von einer bestimmten Regierung oder mit einer bestimmten Parlamentsmehrheit vorgeschlagen.

„Aber ich glaube für alle Kollegen sagen zu können, dass die Ernennung durch eine bestimmte Mehrheit kein Hinweis ist, wie man sich in der richterlichen Tätigkeit verhält.“ Verfassungsrichter würden unabhängig, allein nach juristischen Gesichtspunkten und ihrem Gewissen entscheiden.