Vermittlungsverbot wegen sexueller Belästigung

In Vorarlberg hat das Arbeitsmarktservice (AMS) sechs heimische Unternehmen mit einem Vermittlungsverbot belegt. An diese Betriebe vermittelt das AMS keine Arbeitskräfte mehr. In einem Fall war sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz der Grund für das Vermittlungsverbot.

Mehr dazu in vorarlberg.ORF.at