SPÖ wegen Verstoßes gegen Großspendenverbot verurteilt

Die SPÖ ist als erste Partei wegen eines Verstoßes gegen das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden verurteilt worden. Ein entsprechendes Straferkenntnis veröffentlichte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) heute.

Anlass war eine Wahlkampfveranstaltung der SPÖ-Gewerkschafter im vorigen September, die vom Senat als unzulässige – weil zu hohe – Sachspende gewertet wurde.

SPÖ will berufen

Die SPÖ soll nun den Gegenwert der Veranstaltung in Höhe von 150.073,06 Euro bezahlen. Zu einer weiteren Zahlung von 31.500 Euro wurde die SPÖ verurteilt, weil ihr Parlamentsklub im Wahlkampf Inserate geschaltet hatte. Darin sieht der Senat eine verbotene Spende des Klubs an die Partei.

Die SPÖ überlegt, gegen beide Straferkenntnisse zu berufen. „Wir sind in diesen beiden Punkten fundamental anderer Meinung und werden mit unserem Anwalt die nächsten Schritte besprechen“, sagte ein Sprecher der Partei der APA. Für die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hat die SPÖ vier Wochen Zeit.

ÖVP ortet Heuchelei bei SPÖ

„Die SPÖ bricht ihr eigenes Gesetz“, zeigte sich die ÖVP vom Verstoß der SPÖ gegen das Großspendenverbot fassungslos. Die Taktik der Sozialdemokratie nach dem Motto „Tarnen und Täuschen“ sei gescheitert, kritisierte ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior heute in einer Aussendung.

„Sich einerseits als moralisch überlegen positionieren zu wollen und auf der anderen Seite gegen die eigens auferlegten Prinzipien zu verstoßen ist an Scheinheiligkeit und Unverschämtheit nicht zu überbieten.“ Er forderte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner auf, „umgehend Stellung zu beziehen und die Verantwortung für diesen Skandal zu übernehmen“.

Grüne begrüßen Verurteilung

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer begrüßte die Verurteilung der SPÖ. „Es ist gut, wenn es bei Fehlverhalten zu entsprechenden Konsequenzen kommt. Die eingeübte Praxis großer Parteien, es bei Finanzierung und Transparenz nicht so genau zu nehmen und jede Lücke schamlos auszunutzen, muss ein Ende haben.“

„Auch die noch ausstehenden Urteile zum Gebaren der SPÖ sowie der FPÖ bieten guten Anlass, um Bewegung in die Debatte zur Parteienfinanzierung zu bringen und den Rahmen – wie im Regierungsprogramm vereinbart – deutlich zu verschärfen“, so Maurer.

Verbot wegen Vorstoßes von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT

Gemeinsam mit FPÖ und Liste JETZT hatten die Sozialdemokraten im Wahlkampf 2019 beschlossen, Zuwendungen an Parteien mit maximal 7.500 Euro pro Jahr und Spender zu begrenzen. Bei Verstößen muss die Partei den zu hohen Betrag abführen. Das soll gemäß dem Straferkenntnis des Parteiensenats nun erstmals erfolgen.

Dass es sich bei den Kosten dafür (wie die SPÖ argumentierte) nur um „Vermögensverschiebungen innerhalb der Parteistruktur“ und nicht um Spenden handelte, anerkannte der Senat nicht. Eine Ausnahme nahestehender Organisationen von den Spendenregeln würde dem Transparenzgedanken des Parteiengesetzes diametral entgegenstehen, heißt es im Erkenntnis: „Es hätte nämlich zur Konsequenz, dass die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben (…) durch die Auslagerung von Wahlwerbung auf nahestehende Organisationen unterlaufen werden könnte.“

Verfahren wegen Berichterstattung in Medien

Eingeleitet hatte der Senat das Verfahren angesichts der breiten medialen Berichterstattung über die Veranstaltung selbst. Der zweite Fall – die Inserate des SPÖ-Parlamentsklubs – waren von der FPÖ an den Senat herangetragen worden. Das ist auch der Grund, warum es (neben der 182.000 Euro schweren „Abschöpfung“ der unzulässigen Spenden) keine zusätzliche Geldbuße gegen die SPÖ gibt. Eine solche kann laut Gesetz nämlich nur nach einer Mitteilung des Rechnungshofs verhängt werden.

In beiden Fällen wurde aber auch jene Mitarbeiterin belangt, die bei der SPÖ für die Einhaltung der Strafbestimmungen des Parteiengesetzes verantwortlich ist. Sie soll insgesamt 3.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Auch das ist nicht rechtskräftig. Ihr steht ebenfalls eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.