Buchcover von „Komteß Mizzi“
Wallstein Verlag
„Komtess Mizzi“

Großstadtskandal als Sittenbild

Ein „Scandalproceß“ um einen Grafen und seine Tochter hat im Wien der Jahrhundertwende die Gemüter erregt: In „Komteß Mizzi“ protokolliert Walter Schübler die Geschichte einer jungen Frau, die damals in den Separees der nobelsten Gesellschaften verkehrte, und liefert eine Vielzahl von Fakten und Akten.

Der Prozess werfe „scharfe Schlaglichter auf unsere höchst gemütliche Wienerstadt“, kommentierte die „Allgemeine Wiener Zeitung“; ein „Wiener Gesellschaftsbild“, so sah es auch die „Neue Freie Presse“.

K. k. Landes-Gericht Wien, 31. Juli 1908: Auf der Anklagebank sitzt Marcell „Graf“ Veith, der Vorwurf gegen ihn lautet Kuppelei, es geht um seine 18-jährige Tochter Marie. Trotz eindeutiger Sachlage beteuert er seine lauteren Motive, seine Tochter dagegen kann nicht mehr befragt werden. Noch am Tag der Festnahme hat sie sich in der Donau ertränkt.

Von Schnitzler und Döblin aufgegriffen

Buchcover von „Komteß Mizzi“
Wallstein Verlag
Walter Schübler: Komteß Mizzi. Wallstein Verlag, 256 Seiten, 25,70 Euro. Das Gemälde „Gesellschaft im Sophiensaal Wien“ auf dem Schutzumschlag stammt von Josef Engelhart.

Der Fall der „Komteß Mizzi Veith“ hielt 1908 und 1909 die deutschsprachige Presse und Öffentlichkeit in Atem. Zu den eifrigen Prozessbeobachtern zählten damals Karl Kraus und Alfred Döblin, letzteren inspirierte der Fall sogar zu einem Theaterstück („Comtess Mizzi“). Was die Causa so interessant machte? Für ein breites Publikum wohl die vielen anrüchigen Details, „die Enthüllungen aus der Welt der roten Plüschsofas“, die mehr oder weniger verklausuliert an die Öffentlichkeit gelangten.​

Ab ihrem 15. Lebensjahr, von 1904 bis 1908, hatte Marcell Veith seine stets auffällig gekleidete Tochter in einschlägige Etablissements geführt – ins Ronacher oder ins Venedig im Wiener Prater, in die Hotelzimmer und Separees, wo Mizzi, eine „in der Wiener Lebewelt sehr bekannte Beaute“, mit der Oberschicht „champagnisierte“ und „Minette machte“, also Oralsex hatte. Nobelprostitution für das Familieneinkommen – in einschlägigen Kreisen hatte sich das längst herumgesprochen. Der zwielichtige „Graf“ mit dem schwindligen Adelstitel aus Italien behauptete dagegen, nie von sexuellen Handlungen gewusst zu haben: Eine gute Partie hätte seine Mizzi machen sollen, das Geld habe sie nur mit „Konversation“ verdient.

Kutscher und Blumenmädchen als Zeugen

Es ist eine, wenn man so will, pikante Geschichte, die der österreichische Literaturwissenschaftler Schübler da aus dem Archiv geholt und gebündelt hat. 1.000 Seiten hatte der Akt, der Großteil davon in Kurrenthandschrift. „Eine Chronik aus dem Wien um 1900“ nennt er sein Buch im Untertitel, und die „Chronik“ ist durchaus beim Wort genommen: im Sinne einer nüchternen Reihung der Fakten, erkennbar schon in Überschriften wie „30.04.1908: Das Sittenamt erkennt ‚schwer belastendes Tatsachenmaterial’“, „16.08.1908: Das k. k. Landes-Gericht in Strafsachen Wien fällt ein Urteil“.

Diese Nüchternheit ist hier oberstes Gebot: Wie soll man auch berichten über einen Fall, in dem ein Vater angeklagt wird, seine Tochter über vier Jahre prostituiert zu haben? Fast ohne dramaturgische Kniffe kommt Schüblers dokumentarischer Zugang aus. Aktenmaterial und Forschungsfunde legt er chronologisch und unkommentiert aus, zitiert etwa seitenweise aus Gesprächsprotokollen mit Fiakerkutschern, Hausmeistern, Nachtportieren, Dienst- und Blumenmädchen.

„Bemerkenswerte Schonung“ der noblen Kundschaft

Wer hier frivole Details erwartet, wird enttäuscht. Das angesichts des Themas vielleicht erstaunliche Resultat: Schüblers „Komteß Mizzi“ ist streckenweise durchaus ermüdend. Das „g’schmackige“ Wienerische geht meistens auf „im stereotypen Einerlei von Amtsjargon und Kanzleistil“, stellt Schübler selbst im Nachwort fest. Durch den Archivalienschwerpunkt fehlen Kontextualisierungen etwa zu den damals herrschenden strengen Sittengesetzen und den „Chambres Separees“ (selbst das noble Hotel Sacher hatte damals so ein Hinterzimmer). Und, vor allem, es wird den Leserinnen und Lesern einiges an Durchhaltevermögen abverlangt, wenn die dritte Kellnerin zu „geschlechtlichem Verkehr“ und der vierte Fiakerkutscher zu bestimmten Wegstrecken befragt wird.

Warum also dieser Zugang, zumal er den Voyeurismus nicht ganz außen vor lässt? Der große Pluspunkt: Die Leserinnen und Leser machen so selbst die Erfahrung, was der eigentliche Skandal des Prozesses war – nämlich, dass die „Cavaliere“, also die, die es eigentlich hätten wissen müssen, nicht befragt wurden. Die vorgeladenen Zeugen waren allesamt nicht nahe dran an der Ausbeutung Mizzis in der glamourösen Lebewelt, und zu Recht sprach Marcell Veiths Anwalt von einer „bemerkenswerten Schonungsmethode“. „Interessant ist an diesem Prozeß eben das, wonach im Gerichtssaal bis jetzt noch nicht gefragt werden konnte“, schrieb damals auch die „Wiener Allgemeine Zeitung“.

Veröffentlichung der Kundenliste

Die Verurteilung folgte dennoch – und blieb nicht ohne Nachspiel. Nach seiner einjährigen Gefängnisstrafe veröffentliche Marcell Veith im Krawallblatt „Der Blitz“ die Kundenliste. Die Zeitung war naturgemäß sofort vergriffen, der Skandal perfekt. Dort stand, was zuvor nie an die Öffentlichkeit gedrungen war: die Namen von 210 Personen, darunter Aristokraten, hohe Richter, Mäzene und Staatsanwälte. Und nicht zuletzt auch der Name des Polizeipräsidenten, der der Sache ein Ende gesetzt hatte – angeblich, weil er selbst zurückgewiesen worden war. Der Fall „Komteß Mizzi Veith“: ein Lehrstück in Sachen Doppelmoral in der Belle-Epoque-Gesellschaft. In Kooperation mit der Wienbibliothek im Rathaus präsentiert Schübler sein Buch in zwölf Videos, die fortlaufend noch bis 2. Mai veröffentlicht werden.