Österreicher ohne Wohnsitz müssen Tirol verlassen

Die De-facto-Ausgangssperre wegen des Coronavirus in Tirol hat auch drastische Folgen für österreichische Staatsbürger, aber Nicht-Tiroler. Sollten diese nicht unter anderem über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol verfügen und dort einer bestimmten beruflichen Tätigkeit nachgehen, müssen sie das Bundesland „unverzüglich“ verlassen.

Das geht aus den Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften hervor. Zudem ist auch nur jenen österreichischen Staatsbürgern die Einreise zu gestatten, bei denen die genannten Voraussetzungen hinsichtlich des Wohnsitzes und der beruflichen Tätigkeit vorliegen.