Regierung will Barzahlungen für Einpersonenunternehmen

Im Rahmen des vom Parlament am Wochenende eingerichteten Vier-Mrd.-Euro-Hilfsfonds soll es auch Bargeldhilfen für Einpersonenunternehmen (EPU) geben. Das kündigten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) heute im Ö1-Morgenjournal an. Indessen erstellte das Finanzministerium ein Formular für Firmen, die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise beantragen müssen.

Für Einpersonenunternehmen, „die ja fast im Prekären arbeiten“, werde es „Cash on the hand“ geben, kündigte Kogler Bargeldhilfen zur Überbrückung der Krise an. Kurz bestätigte das. Am Samstag hatte die Regierung einen vorerst mit vier Mrd. Euro dotierten Hilfsfonds angekündigt, der weitere Fonds speisen soll. So sind auch zwei Härtefonds für EPU und Familienbetriebe geplant.

Kurz rechnet mit „massivem Defizit“

Weitere Pakete sollen folgen. Außerdem ist seit heute ein neues und deutlich erweitertes Kurzarbeitsmodell im Einsatz, mit dem Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung vorübergehend auf bis zu null reduzieren können. Die Kosten werden den eigentlich geplanten leichten Budgetüberschuss in ein „massives Defizit“ (Kurz) kippen lassen.

Das Finanzministerium bietet von den Maßnahmen rund um Covid-19 betroffenen Unternehmen indessen ein „kombiniertes Formular“ an, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen sind. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung mit.

Das Formular kann an corona@bmf.gv.at geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Beantragt werden können die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer bis auf null, der Entfall von Anspruchszinsen für Nachforderung aus Steuerbescheiden, spätere Zahlungen bzw. Ratenzahlungen, der Verzicht oder die Senkung von Säumniszuschlägen.