Bewährungsstrafen in Cum-Ex-Prozess

Im ersten Strafprozess in Deutschland um den Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht Bonn Bewährungsstrafen gegen die beiden angeklagten britischen Aktienhändler verhängt. Den Aktienhändler Martin S. verurteilte das Gericht gestern wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden.

Außerdem ordnete das Gericht den Einzug von 14 Millionen Euro von seinem Vermögen an. Der zweite Angeklagte Nicholas D. erhält wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen ein Jahr Haft auf Bewährung. Die ebenfalls am Prozess beteiligte M.M.Warburg-Gruppe muss wegen der Cum-Ex-Geschäfte rund 176 Millionen Euro zahlen.

Die beiden Händler sollen laut Anklage von 2006 bis 2011 mit Aktiendividenden getrickst und den deutschen Staat um rund 440 Millionen Euro gebracht haben. Das Gericht hatte das Verfahren wegen des Ausbruchs des Coronavirus verkürzt. Die Angeklagten hatten gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht umfassend ausgesagt.