FMA verbietet Aktien-Leerverkäufe an Wiener Börse

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat angesichts der Coronavirus-Marktturbulenzen ein Verbot von gedeckten Aktien-Leerverkäufen an der Wiener Börse erlassen. Das ab sofort gültige Verbot sei auf einen Monat befristet, könne „aber je nach Marktentwicklung vorzeitig aufgehoben oder verlängert werden“, teilte die FMA gestern Abend mit.

Wegen „der andauernden und schwerwiegenden Marktverunsicherung“ hat die FMA per Verordnung zeitlich befristet Leerverkäufe von allen Aktien verboten, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und unter Zuständigkeit der Finanzmarktaufsicht fallen. Vom Verbot ausgenommen sind laut FMA Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indizes beziehen oder einen Index nachbilden.

Die Wiener Börse befürwortet das temporäre Verbot für gedeckte Aktien-Leerverkäufe. „Da eine einheitliche Lösung nicht durchsetzbar war, ist es nun richtig und wichtig, eine nationale Lösung umzusetzen“, so Wiener-Börse-Chef Christoph Boschan.