Bundesrat gibt grünes Licht für zweites Gesetzespaket

Der Bundesrat hat dem zweiten Gesetzespaket zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise in Österreich gestern zugestimmt. Wie schon im Nationalrat gestern fiel der Beschluss für das Covid-19-Paket einstimmig aus. Für ein Inkrafttreten fehlen nun nur noch die Unterschriften von Bundespräsident und Bundeskanzler und die anschließende Kundmachung im Bundesgesetzblatt.

Die fünf Tagesordnungspunkte gingen im Bundesrat ohne Ausschussvorbereitung in Verhandlung und wurden in einer Debatte zusammengefasst. Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) appellierte an die Jugendlichen des Landes, andere Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.

Zadic: Ansteckungen in Gefängnissen wären „fatal“

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sagte, sie sehe sich in der Krise gefordert, für die Sicherheit, die öffentliche Ordnung und den Rechtsfrieden im Land zu sorgen. Tage und Nächte wurden verbracht, um die aktuellen legistischen Maßnahmen auszuarbeiten, berichtete sie. „Meine größte Sorge ist der Strafvollzug“, betonte Zadic und bezeichnete mögliche Ansteckungen in Gefängnissen als „fatal“.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) stellte fest, dass „die österreichische Wirtschaft leidet“, wie sie sagte. Daher brauche es nun nicht nur einen Schutzschirm für die Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) dankte allen Mitarbeitern von Infrastrukturbetrieben, die sich teils am Arbeitsplatz in Selbstquarantäne begeben würden, um die Versorgung aufrechtzuerhalten.

Die Opposition drängte darauf, dass die Anlassgesetzgebung lediglich für die Zeit der Krise gelten solle. Die Gesetze seien eine „auf Zeit geliehene Handlungsmacht“ für die Regierung, betonte etwa die SPÖ-Abgeordnete Korinna Schumann.

Zusätzliche Kompetenzen für Minister

Mit dem Coronavirus-Paket werden 39 Gesetze novelliert und fünf neu eingeführt, dementsprechend breit sind die Anwendungsbereiche gestreut. Die Justizministerin wird während der Coronavirus-Krise mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. Sie kann zum Beispiel anordnen, dass Kranke bzw. Verdachtsfälle ihre Haft nicht antreten. Außerdem werden zahlreiche gerichtliche Fristen nach hinten verschoben. Beschlossen werden mit dem Gesetzespaket auch Modalitäten für die Kurzarbeit und für den Härtefallfonds für Kleinstunternehmer.

Der Bildungsminister erhält ebenfalls mehr Handlungsfähigkeit. Er kann auf Basis der neuen Gesetze in die Autonomie der Hochschulen eingreifen, indem er Termine für Aufnahmeprüfungen selbstständig festlegt. Dadurch soll der Bildungsweg trotz Verschiebung der Matura durchlässig bleiben. Eine weitere Neuerung ist, dass Ministerratssitzungen ab sofort per Video abgehalten werden können.

Das Gesetzespaket macht auch den Einsatz von medizinischem Personal und Pflegepersonal flexibler. Zur Bekämpfung der Krise können dann etwa pensionierte und ausländische Ärzte sowie Turnusärzte herangezogen werden, sogar wenn sie nicht alle Erfordernisse für die Berufsausübung vorweisen. Der Abstrich aus Nase und Rachen kann auch von Sanitätern durchgeführt werden. Ebenso für vermehrt anfallende Laboruntersuchungen soll bei Personal und Einrichtungen aufgestockt werden. Die meisten der Krisenregelungen gelten zeitlich befristet.