Bund und Länder in Deutschland ringen um Kompetenzen

Bund und Länder in Deutschland ringen um ein einheitliches Vorgehen bei der Bekämpfung des Coronavirus. In einer Telefonschaltung müssen Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten heute klären, ob bundesweit weitere Ausgangsbeschränkungen eingeführt werden.

Länder wie Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland waren diese Woche mit weiteren Beschränkungen vorgeprescht. Vizekanzler Olaf Scholz sprach sich in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gegen eine Ausgangssperre aus.

Daneben sollen die Länder auch einem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zustimmen, dass der Bund bei einer Pandemie künftig zusätzliche Kompetenzen erhält, um ein bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Bei allen Gesetzesentwürfen geht die Regierung von einer monatelang anhaltenden Coronavirus-Krise aus.

Fast 19.000 Infizierte

Die Debatte über weitere Ausgangsbeschränkungen findet vor der weiter rasant steigenden Zahl an Infektionen und Toten statt. Das Robert-Koch-Institut meldete heute 18.610 Infizierte, 1.948 mehr als am Vortag – und damit erneut einen langsameren Anstieg als am Vortag. Die Zahl der Toten gab das Institut mit 55 an.

Etliche deutsche Bundesländer haben in den vergangenen Tagen weitere Auflagen ausgesprochen, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. In Berlin müssen ab heute alle Restaurants und Cafes schließen. In den einzelnen Bundesländern gibt es aber sehr unterschiedliche Regelungen, wie viele Menschen sich noch zusammen treffen dürfen. Die Sicherheitsbehörden in etlichen Bundesländern äußerten sich zufrieden, dass die Appelle zu mehr räumlichen Abstand zwischen den Menschen und dem Verzicht auf unnötige Aufenthalten außerhalb der Wohnung weitgehend beachtet worden seien.

Debatte über Bundeskompetenzen erwartet

Strittig wird in der Telefonschaltung auch die Frage der Bundeskompetenzen werden. Das deutsche Bundesgesundheitsministerium will im Fall einer Pandemie ermächtigt werden, ohne Zustimmung des Bundesrates etwa Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu erlassen. Außerdem soll es Maßnahmen anordnen können, damit die Grundversorgung mit Arzneimitteln sichergestellt werden kann. Das kann etwa die Bevorratung bestimmter Medikamente betreffen. Auch soll es anordnen können, dass medizinisches Fachpersonal abgeordert wird, wenn es in Krankenhäusern zu Engpässen kommt.