Haftstrafen für rechtsextreme „Revolution Chemnitz“

Im Prozess um die deutsche rechtsextreme Terrorvereinigung „Revolution Chemnitz“ hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) die acht Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Damit wurde heute die unterschiedliche Tatbeteiligung der Männer zwischen 22 und 32 Jahren geahndet.

Der Senat sah bei allen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an und nur beim Rädelsführer auch die Gründung. Fünf Beschuldigte wurden zudem noch wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt, einer auch wegen Körperverletzung.

In Chat formiert

Die Gruppe hatte sich im September 2018 gegründet, während es in Chemnitz zu ausländerfeindlichen Demonstrationen und Ausschreitungen kam. Hintergrund war der gewaltsame Tod eines 35 Jahre alten Deutschen bei einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes Ende August. Für die Tat wurde ein junger Mann aus Syrien 2019 wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Laut Anklage hatte sich die „Revolution Chemnitz“ am 10. September 2018 in einem Chat formiert. Der mutmaßliche Rädelsführer, der die höchste Haftstrafe erhielt, stellte eine Art Pamphlet in den Chat. Die sieben Mitangeklagten sollten nach dem Lesen entscheiden, ob sie mitmachen wollten oder nicht. Widerspruch gab es nicht, auch wenn Verteidiger im Prozess geltend machen wollten, ihre Mandanten hätten den Text nicht ernst genommen oder nicht richtig verstanden.