Justizreform in Polen: EuGH sieht sich nicht zuständig

Im Streit über die Justizreform in Polen haben polnische Richter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rückschlag erlitten. Aus formellen Gründen wollten die Luxemburger Richter heute nicht über die polnischen Disziplinarverfahren entscheiden. In einem Punkt stärkten sie den polnischen Richtern dennoch den Rücken.

Ungeachtet der internationalen Kritik baut die nationalkonservative PiS-Regierung das Justizwesen des Landes seit Jahren um und setzt Richter damit unter Druck. Die Reformen landeten schon mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof.

Hintergrund des aktuellen Verfahrens sind die 2017 eingeführten Regeln für Disziplinarverfahren gegen Richter. In zwei Gerichtsverfahren äußerten polnische Gerichte die Sorge, ihre Urteile könnten zu einem Disziplinarverfahren gegen den jeweiligen Richter führen.

Der Luxemburger Gerichtshof befand die Ersuchen nun aus formellen Gründen für ungültig und urteilte deshalb nicht über die Rechtmäßigkeit der Reform. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem EU-Recht, auf das sich die Gerichte bezögen, und den Verfahren, die sie verhandelten. Deshalb sei die Auslegung des europäischen Rechts für die jeweiligen Urteile nicht nötig. Ungewöhnlich ist, dass der EuGH dennoch betonte, nationalen Richtern dürften keine Disziplinarverfahren drohen, weil sie den EuGH angerufen hätten.