Pendlerpauschale bleibt auch im Homeoffice

Wie von der Koalition bereits angekündigt, kann die Pendlerpauschale auch weiter bezogen werden, wenn man wegen der Coronavirus-Krise im Homeoffice arbeitet. Ebenso sollen auch Zulagen und Zuschläge, die im Fall einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit ausgeschüttet werden, weiterhin steuerfrei behandelt werden dürfen. Das wird mit dem dritten Coronavirus-Paket morgen vom Nationalrat beschlossen.

Mitarbeitern in Bereichen, die das System aufrechterhalten, und vom Arbeitgeber extra entlohnt werden, sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zum Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden.