NGO: Asylwerber mussten in Quarantänegebiet

Flüchtlingen sollen Wohnsitzauflagen nach Fieberbrunn und damit ins Tiroler Quarantänegebiet zugemutet worden sein. Das berichtet die Asylkoordination laut APA. Dabei habe es die Zusicherung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl gegeben, dass das nicht mehr vorkomme und die neu Betroffenen in andere Rückkehrberatungseinrichtungen geschickt werden sollen.

Dagegen sei erst am 26. März von einem Beamten der Erstaufnahme in Thalham die Änderung der ausgesprochenen Wohnsitzauflage nach Fieberbrunn verweigert worden.

Konterkariert Coronavirus-Schutzmaßnahmen

Damit sei die Person grundsätzlich verpflichtet, in die Einrichtung in der Tiroler Gemeinde zu fahren, andernfalls kann sie mit einer Strafe bedroht werden, so Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination. Das sei wohl eine konterkarierende Maßnahme angesichts der Situation in der Coronavirus-Krise.

Die NGO kritisiert zudem, dass stets vom Innenministerium ventiliert wird, dass an der Grenze keine Asylanträge mehr angenommen werden. Sollte das tatsächlich so sein, stehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum. Das Asylgesetz sehe vor, dass ein Asylantrag bei jedem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestellt werden könne. Das könne Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) auch nicht mit einem Erlass aushebeln.

Ohnehin gebe es Anträge an den Grenzen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Zudem verzeichne Österreich so wenige Asylwerber wie seit 20 Jahren nicht mehr.