Zadic sieht keine Gefahr in Haftanstalten

Mit den bisher im Justizbereich gesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sieht Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Österreich „im europäischen Kontext als Vorreiter“. Die Regelungen würden von den Häftlingen gut angenommen. Gefahr von Massenansteckungen oder gar Aufständen sieht die Ministerin derzeit nicht, wie sie heute erklärte.

Bisher gibt es bundesweit nur einen bestätigten infizierten Insassen in heimischen Haftanstalten. Das ist laut Zadic auf die sehr früh, nämlich ab Ende Februar gesetzten Maßnahmen zurückzuführen. So wurden etwa die Hygienestandards verschärft, Mitte März Besuche untersagt und für Neuzugänge eine 14-tägige Isolation verordnet. Letzteres habe sich bewährt und „uns vor vielen Ansteckungen gerettet“, lobte Zadic die für sie „wichtigste Maßnahme“. Die Gefahr von Masseninfektionen sieht sie deshalb nicht.

Ausgleich durch Videotelefonie

Eine Umfrage in den Justizanstalten (JA) in der vergangenen Woche habe gezeigt, dass die Stimmung insgesamt gut sei und die Maßnahmen gut angenommen werden. Man müsse sich aber überlegen, wie man trotz Besuchsverboten und Ausgangsbeschränkungen diese Stimmung aufrechterhalten kann, so Zadic. Das sei auch Thema einer Videokonferenz mit ihren EU-Kollegen gewesen.

In Österreich wolle sie etwa mit „zusätzlichen Möglichkeiten der Videotelefonie Ausgleich zu den Besuchsbeschränkungen schaffen“, sagte die Ministerin. Alle Justizanstalten seien mit Laptops ausgestattet worden. Dass nun bereits 14 Haftanstalten CoV-Masken nähen, sei eine weitere Art der Beschäftigung. Eine Lockerung des Besuchsverbots sei derzeit nicht geplant, die Situation werde aber laufend analysiert und an die Fallzahlen angepasst.

Tests bei JA-Beamten

Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) unter Häftlingen hält die Justizministerin für nicht sinnvoll. „Wenn eine Justizanstalt CoV-frei ist, sehe ich nicht die Notwendigkeit, alle mit Masken zu versehen. Wichtig ist aber, dass alle, die das Virus einschleppen könnten – Bedienstete und neue Häftlinge – Masken tragen“, sagte Zadic. Hier besteht bereits seit 1. April eine Maskenpflicht, Neuzugänge müssen ohnehin zunächst 14 Tage in Quarantäne.

Als weiterer Schritt, um zu verhindern, dass durch das Personal Übertragungen stattfinden, sind Antikörpertests geplant. „Wir werden stärker auf Tests setzen, damit Bedienstete so schnell wie möglich getestet werden können.“ So könnten auch etwaige Personalausfälle vermieden werden.