Kommission gegen Gutscheinlösung für Flüge

Die EU-Kommission hat den Vorschlag der deutschen Regierung zu einer europaweiten Aufhebung der Rückerstattungspflicht für in der Coronavirus-Krise abgesagte Flüge zurückgewiesen. „Wir werden zum jetzigen Zeitpunkt bei diesem Gesetz nicht handeln“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean gestern der Nachrichtenagentur Reuters.

Zur Begründung verwies sie darauf, dass dem auch das Europäische Parlament und die EU-Länder zustimmen müssten. Berlin hatte die EU-Kommission um eine Ausnahmeregelung in der Krise gebeten, da die Erstattungspflicht bei den Fluggesellschaften wegen des fast völlig eingebrochenen Passagierflugverkehrs zu hohen Geldabflüssen führt.

Brüssel setzt auf Freiwilligkeit

Für die von Deutschland gewünschte Regelung müsste die EU-Verordnung über Fluggastrechte geändert werden. Kunden würden vorübergehend auf die Auszahlung verzichten und einen Gutschein zum Umbuchen erhalten. Verbraucherschützer kritisierten, damit würden die Kunden dazu gezwungen, den Airlines wie der AUA-Konzernmutter Lufthansa, Condor und TUIfly Kredit zu geben.

Valean erklärte, sie verstehe die Liquiditätsprobleme der Airlines. Bei der Lufthansa summieren sich die Forderungen der Kunden Insidern zufolge derzeit auf zweieinhalb Milliarden Euro. Wie andere Fluggesellschaften bittet sie die Kunden, freiwillig einen Gutschein stattdessen zu akzeptieren. Allerdings unter der Voraussetzung, die Forderungen über einen staatlichen Fonds abzusichern.