Matejka: Langsames Hochfahren der Gerichte

Wie das wirtschaftliche Leben wird auch die Justiz ab nächster Woche langsam wieder hochgefahren. Mit einem „vollen Start“ darf man aber noch nicht rechnen, verwies Richter-Präsidentin Sabine Matejka gestern in der ZIB2 auf die Aussetzung nicht dringender Zivilverfahren bis Ende April. Ein Zeithorizont, bis wann die durch die Coronavirus-Krise angehäuften Verfahren abgearbeitet sind, lasse sich „leider“ nicht absehen.

Die Gerichte müssten zunächst einmal die nötigen Vorkehrungen treffen, um Verhandlungen „in halbwegs ordentlichem Umfang“ zu ermöglichen – und mit nötigen Schutzvorkehrungen wie Plexiglas, Masken, Desinfektionsmitteln etc. ausgestattet werden. Derzeit würden Masken ausgeliefert, berichtete Matejka.

Richtervereinigungspräsidentin Matejka zum Justiz-Neustart

Sabine Matejka berichtete über die Neuorganisation und notwendige Änderungen des Justizalltags nach der Coronavirus-bedingten Zwangspause.

Fristen für Strafbereich verlängert

Außerdem gibt es eine gesetzliche Frist: Bis 30. April sind gesetzlich zivilrechtliche Verhandlungen verboten – es sei denn, Leben, Sicherheit oder Freiheit sind in Gefahr. Für den Strafbereich wurde die Unterbrechung der Fristen für Rechtsmittel, Geldstrafen, Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Stellungnahmen, Einsprüche etc. per Verordnung (vom Mittwoch) von 13. April auf 30. April verlängert.

Die Möglichkeit zu Videoeinvernahmen in dringenden Fällen – nämlich Haftsachen – wurde erweitert, und auch der Einsatz von Videokonferenzen in Hauptverhandlungen und bei Gerichtstagen für zulässig erklärt. Dafür eigenen sich aber nicht alle Räumlichkeiten, verwies Matejka darauf, dass etwa am Wiener Landesgericht nur die Hälfte der Säle dafür taugt. Man werde also nicht so viele Verhandlungen durchführen können wie sonst. Priorität haben Strafverfahren, in denen Verdächtige in U-Haft sitzen.

Gebremst wird der Justizbetrieb auch dadurch, dass Menschenansammlungen auf den oft engen Gängen der Gerichte verhindert werden müssen. Dort warten üblicherweise Zeugen und Zeuginnen sowie Anwälte und Anwältinnen, bis sie zur Verhandlung aufgerufen werden. Um Ansteckung zu vermeiden, kann man nicht so viele Verfahren auf einmal anberaumen wie sonst.

Wolff: Videoeinvernahmen bei Geschworenenverfahren nicht angemessen

Gegen einen zu breiten Einsatz der Videoeinvernahmen gibt es auch große Bedenken: Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff hielte diese in Geschworenenverfahren nicht für angemessen. Denn da gehe es um schwerste Straftaten – wo die persönliche Anwesenheit „wohl ein Grundrecht des Angeklagten ist und notwendig für die Wahrheitsfindung“. Matejka kann diese Bedenken durchaus nachvollziehen.

Die – gelegentlich auch auf Kritik stoßenden – Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus hält Matejka „aktuell zum Schutz des Lebens sicherlich für erforderlich und verhältnismäßig“. Ob dies weiter gilt, werde zu überprüfen sein – in zwei Monaten wäre dies vielleicht nicht mehr der Fall.