Verlängerung von Ausgangsbeschränkungen veröffentlicht

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat in der Nacht auf heute die erwartete Verordnung über die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis Ende April veröffentlicht. Außerdem wird darin eine Maskenpflicht bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ab Dienstag geregelt. Neben Begräbnissen sollen künftig auch Hochzeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden.

Aktuell müssen Mund-Nasen-Masken nur beim Einkauf in Supermärkten getragen werden – und auch da nur, wenn der Supermarkt welche anbietet. Ab Dienstag nach Ostern müssen sie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und generell beim Einkauf getragen werden. Alternativ kann auch ein Schal oder eine andere „Barriere gegen Tröpfcheninfektion“ über Mund und Nase gezogen werden. Ausgenommen sind nur Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Zudem ist auch in „Öffis“ ein Abstand von mindestens einem Meter von anderen Fahrgästen einzuhalten.

Neue Regelung zu Fahrgemeinschaften

Neu dazu kommt nun auch eine Regelung für Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Diese sind nur mit Maske und ein Meter Abstand zulässig. Für eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz braucht es der Verordnung zufolge Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sofern die Schutzmasken nicht (wie im Handel) ohnehin vorgeschrieben sind.

Apropos: Das „Betreten öffentlicher Orte“ bleibt weiterhin verboten. Zu den fünf Ausnahmen (Notfall, Betreuung und Hilfe, Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Arbeit und der Bewegung im Freien alleine oder mit Mitbewohnern) kommt nun aber eine weitere dazu: nämlich das Einkaufen bzw. die Inanspruchnahme jener Dienstleistungen, die bereits wieder angeboten werden dürfen.

Und schließlich legt die Verordnung auch fest, dass als „notwendiges Grundbedürfnis“ auch Hochzeiten (und wie bisher schon Begräbnisse) gelten und daher eine Ausnahme vom allgemeinen Ausgangsverbot rechtfertigen. Beides aber nur im „engen familiären Kreis“.