Kurzarbeit: Schwerpunktmäßige Kontrollen angeordnet

Nachdem die Arbeiterkammer (AK) ersten Verdachtsfällen des Missbrauchs der Coronavirus-Kurzarbeit nachgeht, wurden laut Regierung schwerpunktmäßige Kontrollen von kurzarbeitenden Firmen angeordnet. „Zeiten der Krise sind kein rechtsfreier Raum“, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute. Geholfen werde jenen, die Hilfe brauchten.

Es gebe aber keine Toleranz gegenüber „jenen, die sich in der Krise bereichern wollen.“ Die Zweckmäßigkeit von Auszahlungen werde grundsätzlich genau überprüft, so Blümel weiter. Bei einem Missbrauch werde gestraft. „Ich habe daher angeordnet, dass die Finanzpolizei ab sofort schwerpunktmäßig Missbrauch bei der Kurzarbeit kontrolliert.“

Risikoanalysen und Verdachtsfälle

Risikoanalysen der Finanzpolizei zeigten, dass derzeit vermehrt Betriebe auch in jenen Branchen und Bereichen Kurzarbeit anmelden, in denen es keinen nachvollziehbaren Grund für Kurzarbeit gebe, sagte Blümel. Gleichzeitig steige die Zahl der Anzeigen von betroffenen Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen über Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und entweder ihre Mitarbeiter zwingen, die eigene Arbeitszeit falsch einzutragen oder die Arbeitszeit fälschen, nachdem der Mitarbeiter sie eingetragen hat.

Die Finanzpolizei werde sowohl den Anzeigen als auch den Ergebnissen der eigenen Risikoanalysen nachgehen, sonst werde nicht geprüft. 350 Finanzpolizisten sind bei den Schwerpunktkontrollen österreichweit im Einsatz. Die Kontrollen sind den Angaben zufolge eng mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) abgestimmt. Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt ans AMS weitergeleitet.

AK nennt konkrete Fälle, WKÖ winkt ab

Der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung umfasst je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrags und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsbetrug stehen bis zu zehn Jahre Haft, und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung. Die Arbeiterkammer sprach von 35 konkreten Verdachtsfällen. Die Wirtschaftskammer stellte die Missbrauchsvorwürfe in Abrede.

Nach Angaben des AK-Arbeitsmarktexperten Gernot Mitter hat die AK schon mehrere hundert Anfragen von Beschäftigten zur Kurzarbeit bekommen. Darin sei die Rede davon, dass in den jeweiligen Firmen „etwas nicht mit rechten Dinge zugehe“. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten weiter voll arbeiten, obwohl die Firma Kurzarbeit beantragt habe. Hundert Firmen stünden daher jetzt unter verstärkter Beobachtung.

Audio dazu in oe1.ORF.at

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) entgegnete dazu: „Ich habe im Moment ein bisserl wenig Verständnis für so pauschale Verdächtigungen. Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist“, sagte Kopf im Ö1-Morgenjournal. Für Missbrauch habe er „null Verständnis“, aber derzeit sei nichts bewiesen und manche gemeldete Fälle seien vielleicht auf „Unwissenheit“ zurückzuführen.

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