Keine Ausnahme für Gassigehen mit Schildkröte in Rom

Gassigehen mit der Schildkröte wollten Polizisten in Rom nicht als Ausnahme für die weiterhin geltende Coronavirus-Ausgangssperre gelten lassen – und haben einer 60-jährigen Frau dafür eine saftige Strafe aufgebrummt. Die Frau habe eine „einzigartige Rechtfertigung“ für ihren Spaziergang am Ostermontag vorgebracht, teilte die Polizei heute mit. Sie habe ihre Schildkröte spazieren führen wollen.

Die Beamten warfen der 60-Jährigen jedoch vor, „ohne gerechtfertigten Grund“ das Haus verlassen zu haben. Deswegen müsse sie 400 Euro Strafe zahlen, sagte der Beamte Nunzio Carbone.

Am Ostermontag gab es der Polizei zufolge einen Rekord an Verstößen gegen die seit dem 12. März geltenden Ausgangssperren. Bei 252.148 Kontrollen seien 16.545 Regelverstöße festgestellt worden, teilten die Ordnungshüter mit. Das sei ein Anstieg im Vergleich zum Ostersonntag um 20,2 Prozent.

Undisziplinierter Italiener sammelte neun Strafzettel

In Italien kam es in letzter Zeit immer wieder zu außergewöhnlichen Delikten mit Bezug zu den Ausgangssperren. Ein undisziplinierte Ingenieur aus der italienischen Adria-Stadt Riccione wurde etwa schon neunmal wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre bestraft. Obwohl er in zwölf Tagen immer wieder von der Polizei in der Urlaubsortschaft erwischt wurde, beharrt der 62-Jährige darauf, spazieren zu gehen bzw. Rad oder Auto zu fahren, obwohl er keinen dringenden Grund dafür habe.

„Ich will mich frei fühlen. Ich halte es zu Hause nicht aus. Ich weiß, dass ich gegen die Gesetze verstoße. Ich rufe meine Mitbürger auf, mich nicht als Beispiel zu nehmen“, sagte der Mann laut lokalen Medien. Die Strafzettel landeten bei seinem Rechtsanwalt, der sich damit befassen soll. Die Strafen wegen Verstößen gegen die Ausgangssperren liegen in Italien zwischen 400 und 3.000 Euro.

An Ostersonntag und -montag wurde eine Rekordzahl von circa 30.000 Italienerinnen und Italienern wegen Verstößen gegen den Lock-down angezeigt. Rund 460.000 wurden kontrolliert.