EU-Parlament für gemeinsame CoV-„Aufbauanleihen“

Das EU-Parlament hat sich heute mit großer Mehrheit für gemeinsame europäische „Aufbauanleihen“ zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise ausgesprochen. Damit sollen künftige Investitionen finanziert, aber nicht die bestehenden Schulden vergemeinschaftet werden. Die Ausgabe von gemeinsamen Schuldtiteln ist unter den EU-Ländern höchst umstritten.

Nicht bindend, aber richtungsweisend

Die Entschließung des Europaparlaments ist für die EU-Staaten nicht bindend, gilt aber politisch als richtungsweisend. Für sie stimmten 395 Abgeordnete, dagegen votierten 171, 128 enthielten sich.

Bisher einigten sich die EU-Länder auf ein dreiteiliges CoV-Hilfspaket in Höhe von rund 540 Mrd. Euro, das sich aus Kreditzusagen des Euro-Rettungsfonds ESM, Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Firmen sowie der Förderung von Kurzarbeit zusammensetzt.

Am 23. April sollen die europäischen Staats- und Regierungschefs darüber sowie über die Schaffung eines 1,5 Billionen Euro schweren Wiederaufbaufonds entscheiden. Nach dem Willen des EU-Parlaments soll der Fonds durch die gemeinsamen Bonds finanziert werden. Gesichert werden sollen diese Anleihen über ein größeres EU-Budget.