Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)
APA/Helmut Fohringer
Unterste Einkommen

Kogler kündigt Steuersenkung an

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat als „belebendes Element für die Volkswirtschaft“ im nächsten Jahr eine Steuersenkung für die untersten Einkommen angekündigt. Sowohl Kogler als auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) betonten, am Regierungsprogramm festhalten zu wollen – trotz Coronavirus-Krise.

Bestimmte Maßnahmen des Regierungsprogramms sollten bleiben, so der Grünen-Chef im Gespräch mit dem „Kurier“ (Samstag-Ausgabe). Auch wenn die Krise in finanzieller und ökonomischer Hinsicht „sehr vieles“ verändere, seien politische Prinzipien, wie bei den Grünen die Ökologie, „ja nicht außer Kraft gesetzt“.

„Neulich haben wir nachgedacht, wie es mit ökonomischen Maßnahmen weitergeht. Und ja: Die Steuersenkung für die untersten Einkommen soll nächstes Jahr kommen“, sagte Kogler und fügte hinzu: „Weil diese Menschen werden das dringend brauchen.“

Zurückhaltend bei Vermögenssteuern

In Sachen Vermögenssteuer gab er sich zurückhaltend. „Unter der Voraussetzung, dass die Schulden abgetragen werden müssen, ist vieles neu zu denken“, meinte der Vizekanzler zwar, sagte aber auch: „In der Abfolge ist das erst am Ende zu besprechen.“

Zunächst müssten Not- und Hilfsmaßnahmen gesetzt werden. Erst in einem nächsten Schritt müsse man sich um die Stabilisierung und erst danach um Konjunkturprogramme bemühen. „Und erst nachdem wir die Staatsfinanzen beobachtet haben, geht’s in einem weiteren Schritt darum, über die angesprochenen Maßnahmen nachzudenken“, so Kogler. Der Vizekanzler ließ kürzlich mit dem Vorschlag aufhorchen, als „Beitrag zur gerechten Krisenfinanzierung“ die Erbschaftssteuer wieder einzuführen.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)
Reuters/Georg Hochmuth
Im Regierungsprogramm verankerte Abgabensenkungen würden sich durch die Krise zwar verzögern, die Ziele blieben aber bestehen, so Blümel

Blümel: Regierungsprogramm „natürlich“ gültig

Auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hatte in einem krone.tv-Interview angekündigt, dass das Regierungsprogramm „natürlich“ nach wie vor gelte. Die Steuer- und Abgabenquote wie darin verankert in Richtung 40 Prozent zu drücken, werde sich durch die Pandemie zwar verzögern, aber „das Grundziel bleibt bestehen“, so Blümel. Kurzfristig werde das zu einer starken Erhöhung der Schulden führen, sagte der Minister, aber in erster Linie brauche es jetzt Unterstützung für Arbeitnehmer und für Unternehmer und kein Nulldefizit.

Im Regierungsprogramm steht dazu: „Die Bundesregierung bekennt sich dazu, im Zuge einer geplanten Steuerstrukturreform die Menschen in Österreich spürbar zu entlasten (…). Dabei geht es besonders darum, dass Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen am Ende des Monats wieder mehr zum Leben haben und sich Eigentum schaffen können. Bei der bevorstehenden Reform steht neben dieser Entlastung besonders die ökologisch-soziale Umsteuerung im Vordergrund.“

NEOS: Entlastung auch für Mittelstand

NEOS reagierte am Samstag zwar grundsätzlich positiv auf die Ankündigung von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nach einer Steuersenkung für niedrige Einkommen, forderte aber weitere Schritte – etwa eine ganzheitliche Entlastung, die auf jeden Fall auch den Mittelstand betreffen müsse, teilte NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn mit.

„Natürlich ist jede Entlastung zu begrüßen“, äußerte sich Schellhorn in einer Aussendung. „Doch Entlastung muss ganzheitlich gedacht werden. Es ist mir schleierhaft, dass gerade die Menschen, die jetzt die größte Steuerlast tragen müssen, wieder einmal durch die Finger schauen sollen und ihnen über Jahre keinerlei Perspektive für Spielraum eröffnet wird“, kritisierte er und nannte es „nicht rational“, wenn der Mittelstand keine Entlastung bekommen sollte.

Fiskalrat-Büro rechnet mit 26 Milliarden Budgetminus

Laut Berechnungen des Fiskalrat-Büros wird sich die Coronavirus-Krise im laufenden Staatshaushalt mit einem Minus von 25,6 Milliarden Euro niederschlagen. Das wären 6,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Der budgetäre Gesamteffekt der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen beträgt in diesem Szenario 16,1 Mrd. Euro, heißt es in einem Freitagnachmittag veröffentlichten Papier.

Der Restanteil ist dem „makroökonomischem Schock“ auf der Einnahmenseite geschuldet, dem Fiskus würden dadurch 9,5 Mrd. Euro entgehen. In dieser ersten Modellrechnung bewerteten die Experten die Schockwirkung auf die Nachfrage stärker, in einem zweiten Szenario, das Angebotschocks stärker gewichtet, wird das Budgetdefizit „nur“ mit 23,5 Mrd. (6,1 BIP-Prozent) beziffert. Zugrunde gelegt wurde in beiden Fällen eine Schockdauer von bis zu zwölf Wochen, die zu einer Reduktion des realen BIP um 4,6 Prozent führt.

Eine Frau mit Schutzmaske richtet vor einem Einzelhandelsgeschäft einen Ständer mit Halstüchern her
APA/EXPA/Erich Spiess
Auch wenn es bereits erste Prognosen gibt, die tatsächlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft sind noch nicht abschätzbar

„Hochfahren der Gesellschaft ausschlaggebend“

Grundsätzlich gilt, dass Budgetprognosen derzeit mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet sind. Am 30. März war in einer Fiskalrat-Erstabschätzung der Auswirkungen noch von einem Minus von 20,2 Mrd. im Nachfrageschock-Szenario die Rede gewesen. Der Effekt durch die Covid-19-Maßnahmen der Regierung wurde mit 9,9 Mrd. angeführt. In den knapp zwei Wochen seither sind aber noch weitere Hilfsprogramme dazugekommen, weshalb das erste Papier nun adaptiert werden musste.

Auch für die nächsten Wochen sei „eine laufende Anpassung der hier getroffenen Abschätzung“ geboten, etwa weil die tatsächlichen budgetären Auswirkungen von der Inanspruchnahme der Einzelmaßnahmen abhängen. Die wichtigste Variable ist aber wohl, wie lange es dauert, bis die Gesellschaft wieder komplett „hochgefahren“ ist. Das Finanzministerium selbst wies im am 18. März 2020 veröffentlichten Stabilitätsprogramm darauf hin, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise in Österreich noch nicht abschätzbar seien.

Drei mögliche Szenarien

Grundsätzlich gebe es drei mögliche Szenarien für die längerfristige Entwicklung des Wirtschaftswachstums: eine dauerhafte Senkung („L“-Verlauf), einen Einbruch mit anschließend wieder „normalen“ Wachstumsraten („V“-Verlauf) sowie eine kurze Phase der Überkompensation des Wachstumsverlusts nach der Krise, ehe es wieder zu moderatem Wachstum kommt. Letzteres wird damit erklärt, dass bei stabiler Nachfrage die Produktion nach Abklingen der Pandemie durch Sonderschichten überdurchschnittlich ausgeweitet werden könnte.

Es gebe aber nicht nur negative Effekte der Krise, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums. So seien die Zinsen auf Staatsschulden wie auch die Ölpreise bereits gesunken, ebenso könnte sich die CO2-Bilanz verbessern und zu sinkenden Preisen bei Emissionszertifikaten für die vom Emissionshandel erfassten Sektoren führen.