Burgenland: Seebäderverordnung wird eingehalten

Nach einer neuen Verordnung dürfen im Burgenland nur Seehüttenbesitzer, Berufsfischer und Einheimische, die ihren Wohnsitz in einem Umkreis von 15 km haben, zu den Seebädern. In den Gemeinden Rust und Oggau waren gestern nur wenige Menschen am See.

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