Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)
APA/Roland Schlager
Beihilfen

Blümel fordert Aussetzen von EU-Recht

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Montag in einer Pressekonferenz mit Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP) und WKÖ-Bankspartenobmann Andreas Treichl die temporäre Aussetzung des EU-Beihilfenrechts für die Zeit der Coronavirus-Krise gefordert. Damit solle ermöglicht werden, dass Staatshilfen an heimische Unternehmen auch ohne Genehmigung der EU ausgegeben werden dürfen.

Österreich trage viele EU-weite Maßnahmen mit, die in der Krise vor allem Staaten mit hoher Staatsverschuldung unterstützen sollen, beispielsweise den EU-Plan für Kurzarbeit, so Blümel. „Solidarität in Europa ist sehr wichtig.“ Jedoch: „Ich habe kein Verständnis dafür, wenn wir mit österreichischem Steuergeld andere Länder unterstützen und dafür im Gegenzug ein Verbot bekommen, unsere eigenen Unternehmen mit unserem eigenen Steuergeld zu unterstützen“, sagte der Finanzminister. „Solidarität darf keine Einbahnstraße sein.“

„Wir denken, dass es nicht angebracht ist, die gleiche Bürokratie anzuwenden, damit wir als Bundesregierung nicht gehindert werden, unseren eigenen Unternehmen zu helfen“, so Blümel in Richtung der österreichischen Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Das EU-Beihilfenrecht hat zum Ziel, innerhalb der EU Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Andreas Treichl (Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ)
APA/Roland Schlager
Schramböck, Blümel und Treichl (v. l. n. r.) verkündeten neue Vorhaben für die wirtschaftliche Bekämpfung der Krise

Gegenstand ist also die Kontrolle nationaler Subventions- und Fördermaßnahmen zugunsten von Unternehmen. Wenn durch Aktivitäten der Wettbewerb verfälscht und der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt werden kann, dann sind diese grundsätzlich verboten. „Momentan geht es aber darum, in der Coronavirus-Krise, die alles zum Wanken gebracht hat, Stabilität zu schaffen“, sagte Schramböck – vor allem Stabilität gegenüber den USA und China, meinte sie.

Brüssel weist Forderung zurück

„Europa muss gestärkt aus der Pandemie hervorgehen“, so die Wirtschaftsministerin weiter. Sie habe dazu auch schon mit EU-Handelskommissar Phil Hogan gesprochen, um eine Lockerungen des EU-Beihilfenrechts zu erzielen. Er werde wiederum mit EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager sprechen, zitierte Schramböck Hogan. Die Forderung sei „seitens Österreichs“ erhoben worden, so Blümel auf Nachfrage, ob auch andere Länder gleiches fordern würden. Andere Staaten könnten sich aber anschließen. Laut Schramböck könnte Unterstützung aus den skandinavischen Ländern kommen. Die Frage, für welchen Zeitraum die Aussetzung gefordert werde, blieb offen.

Die EU-Kommission in Brüssel wies die österreichische Forderung der Aussetzung der EU-Beihilferegeln allerdings bereits zurück. „Sie sind ein Grundstein des Binnenmarktes und sichern faire Wettbewerbsbedingungen unter Marktteilnehmern.“ Das bleibe auch während und nach der Coronavirus-Krise von „fundamentaler Wichtigkeit“. Die Sprecherin betonte, die Regeln für Staatsbeihilfen seien auch im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Die EU-Kommission habe zusätzlich zu den bestehenden Regeln einen temporären Rahmen für die Mitgliedsstaaten verabschiedet, um volle Flexibilität für die Wirtschaft im Kontext der Krise zu unterstützen.

Ziel sei es, ausreichend Liquidität für alle Unternehmen bereitzustellen und die Fortsetzung der wirtschaftlichen Aktivitäten sicherzustellen, „sodass der europäische Binnenmarkt nicht durch Unterstützung in einem Mitgliedsland unterminiert wird“. So habe die EU-Kommission während der Krise 64 Beihilfenentscheidungen zu 76 nationalen Maßnahmen in 23 EU-Ländern und Großbritannien getroffen. Die EU-Kommission habe auch das Hilfspaket der österreichischen Bundesregierung für Unternehmen in der Coronavirus-Krise im Umfang von 15 Milliarden Euro sowie spezielle Hilfen für Klein- und Mittelbetriebe bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen gebilligt.

Kritik von SPÖ, Lob von NEOS

Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner kritisierte den Vorschlag von Blümel: „Damit schlägt Herr Blümel genau die falsche Richtung ein.“ In dem ohnehin schon gelockerten Beihilferecht gebe es vernünftige Konditionen, etwa soziale und ökologische Kriterien, die auch weiterhin gelten müssen. „Sonst drohen Blankoschecks für Unternehmen auf dem Rücken der Beschäftigen“, sagte Regner. Sie sieht die Gefahr, dass Geld nur in große Industrien fließen könnte.

Statt alle Regeln abzuschaffen, gehe es jetzt vielmehr darum, „staatliche Beihilfen an wichtige zusätzliche Konditionen zu knüpfen“, so Regner. Darunter müssten auch eine Behaltefrist von Beschäftigten, das Aussetzen von Dividendenausschüttungen und Bonizahlungen und das Erfüllen der Nachhaltigkeitsziele fallen. SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter kritisierte „den Versuch, Hunderttausende Wirtschaftstreibende, die um ihre Existenz kämpfen, mit einem PR-Placebo zu beruhigen“. Dass Blümel jetzt versuche, das EU-Beihilfenrecht zu problematisieren, zeige, „dass die ÖVP sich auf die Suche nach einem Sündenbock macht“.

Blümel fordert Aufweichung von EU-Beihilferegeln

Bereits im März hat die EU die Beihilferegeln gelockert, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) fordert jetzt nochmals eine Aufweichung.

NEOS-Wirtschaftsspecher Sepp Schellhorn begrüßte den Vorstoß hingegen. „Es ist essenziell, dass die mittelständischen Unternehmen möglichst schnell und unbürokratisch an Geld kommen. Es geht schließlich um Hunderttausende Arbeitsplätze und Existenzen.“

„Leid der kleinen Unternehmen beschränken“

Laut Schramböck geht es bei dem Vorschlag jedenfalls weniger um die großen Konzerne wie etwa die AUA, mit der die Regierung derzeit über bis zu 800 Mio. Euro Staatshilfe verhandelt, sondern vor allem um rasche Hilfen für mittelständische Unternehmen. Es sei „wichtig, das Leid der kleinen Unternehmen zu beschränken“, so die Wirtschaftsministerin. „Wir müssen neue Wege gehen und mit Geschwindigkeit den österreichischen Mittelstand unterstützen.“

KMU sind laut der Wirtschaftsministerin in Österreich die größten Arbeitgeber. Rund zwei Millionen Menschen seien dort beschäftigt. Bisher habe das Finanzministerium 1,8 Milliarden Euro an Garantien genehmigt, um Kreditvergaben an KMU und auch größere Unternehmen zu erleichtern. Seit zwei Wochen wird außerdem die Bestätigung des AMS zur Kurzarbeit für die Kreditvergabe als Sicherheit für einen Kredit akzeptiert.

27.500 Anträge nach fünf Stunden

In Österreich startete am Montag die von der Regierung angekündigte „zweite Phase“ des 38 Milliarden Euro schweren finanziellen Schutzschirms, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen. Nach Kritik an den Anspruchskriterien wurde die Definition eines Härtefalls gelockert. Nun sind auch Mehrfachversicherte berechtigt. Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr, und auch jene, die vor der Krise mehr als 5.000 Euro brutto im Monat verdient haben, gelten nun als Härtefälle. Ebenfalls gestrichen wurde die Untergrenze von rund 460 Euro monatlich. Insgesamt steht für betroffene Kleinunternehmer ein zwei Mrd. Euro schwerer Fördertopf zur Verfügung.

Seit dem Start der zweiten Phase des Härtefallfonds für Selbstständige um 12.00 Uhr hat die WKÖ bis 17.00 Uhr rund 27.500 Anträge erhalten. Das teilte die Kammer am frühen Montagabend mit. Die Unterstützungsleistung für Betroffene der Coronavirus-Krise kann auf der Website der WKÖ beantragt werden. Zur Verfügung stehen bis zu 2.000 Euro drei Monate lang, also insgesamt bis zu 6.000 Euro. Betroffene bekommen, wenn sie eine „wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19“ nachweisen, in der Regel 80 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt.

Erweiterungen bei Härtefallfonds

Teil der zweiten Phase ist auch die 100-Prozent-Garantie, die der Staat übernimmt. Das soll heimischen Unternehmen rasch die Möglichkeit geben, Liquiditätsausfälle auszugleichen. Man habe in den vergangenen Jahren eine solide Budgetpolitik gehabt, weshalb Österreich nun umfangreicher helfen könne als andere Länder, so der Finanzminister weiter. Es sei auch nicht notwendig, „Schreckensszenarien für die Zeit danach an die Wand zu malen“. Auch in der Vergangenheit sei es gelungen, die Staatsverschuldung innerhalb von zehn Jahren von 85 Prozent des BIP auf unter 70 Prozent zu drücken.

Ab nun können auch Freiberufler und Freiberuflerinnen, Künstler und Künstlerinnen sowie junge Gründerfirmen um Zuschuss aus dem Härtefallfonds ansuchen. „Nach einem Monat sind bereits Soforthilfen und Liquidität in der Höhe von 5,7 Milliarden Euro finanziert worden“, sagte Blümel in Hinblick auf die erste Phase. „Wenn man da noch die Kurzarbeit dazurechnet, sind es mittlerweile über zehn Milliarden Euro, die hier geflossen sind“, so Blümel. Es gebe Steuerstundungen im Ausmaß von rund vier Mrd. Euro, und vom Härtefallfonds seien in der ersten Phase 121 Mio. Euro über die Wirtschaftskammer ausbezahlt worden, bei 144.000 Anträgen.

Steuerberater befürchten Chaos

Steuerberaterinnen und Steuerberater sehen unterdessen noch viele ungeklärte Fragen rund um die Umsetzung von Kurzarbeit, Härte- und Hilfsfonds. Besonders die in wenigen Wochen bevorstehende Auszahlung des Urlaubsgeldes „könnte der Todesstoß gerade für kleine und mittlere Unternehmen sein“, warnte der Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW), Klaus Hübner. „Die Bundesregierung hat schnell und richtig gehandelt, aber bei der Umsetzung steckt der Teufel im Detail“, sagte Hübner in einer Mitteilung. Allein bei der Kurzarbeit seien seit Wochen 200 Fragen ungeklärt.

„Wir vertreten 8.000 Steuerberater/innen, und diese betreuen 95 Prozent der heimischen Unternehmen. Wir werden derzeit bombardiert mit Hilferufen der Kolleg/innen, denn sie haben es bei Kurzarbeit, Härte- und Hilfsfonds mit Regelungen zu tun, die so nicht anwendbar sind“, so Hübner. Auch die Abwicklungsstellen von AMS und WKÖ seien durch die Flut an Anträgen völlig überfordert und könnten diese nicht schnell genug bearbeiten. Sachbezüge, Pauschalierungen, Dienstwagen, Zulagen, Urlaubsansprüche, Familienbonus, Kilometergeld, verschiedene Lohnarten – das seien nur einige offene Punkte, auf die es keine Antworten gebe. Die Steuerberater wollen deshalb bei der Umsetzung der Hilfsmaßnahmen eingebunden werden – derzeit würden sie aus vielen Antragsschritten ausgeschlossen, und die ganze Arbeit bleibe bei den Unternehmerinnen und Unternehmern hängen.