Schriftliches Urteil in NSU-Prozess

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat 93 Wochen nach dem mündlichen Urteil im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) die schriftliche Urteilsbegründung fertiggestellt. Damit beginnt in Kürze die einmonatige Frist, in der gegen das Urteil schriftlich Revision eingelegt werden kann, wie das Gericht heute mitteilte. In dem Prozess war die Terroristin Beate Zschäpe wegen der Mord- und Anschlagserie zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Urteil umfasst laut Gericht 3.025 Seiten und wurde nun zu den Akten genommen. „In Kürze“ werde die Urteilsbegründung den Verfahrensbeteiligten zugestellt, die Revision gegen das Urteil eingelegt hatten. Mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe haben die Revisionsführer einen Monat Zeit, ihre Rechtsmittel schriftlich zu begründen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet dann über die Zulässigkeit der Revision.

Das Urteil in dem als historisch geltenden NSU-Prozess wurde bereits im Juli 2018 gesprochen. Wegen der langen Verfahrensdauer hatte das Gericht so lange Zeit, eine schriftliche Urteilsbegründung vorzulegen.