Asylkoordination: Sachverhaltsdarstellung wegen Erlasses

Ein Erlass des Innenministeriums, nur Flüchtlinge mit ordentlichem Gesundheitszeugnis in Österreich einreisen zu lassen, führt nun zu einer Sachverhaltsdarstellung der Asylkoordination. Die NGO sieht das als rechtswidrig an. Ein Fremder, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt habe, könne gemäß Asylgesetz nicht zurückgewiesen werden.

Der Stufenbau der Rechtsordnung gebiete es eben, dass sich eine interne Verwaltungsvorschrift immer im Rahmen der Gesetze bewegen müsse, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung. Alternativ wird darauf verwiesen, dass Österreich ja den Flüchtling ohne Gesundheitszeugnis für 14 Tage in Quarantäne nehmen könne.

„Zustände wie in Ungarn, wo per Dekret am Parlament vorbeiregiert wird, dürfen wir nicht einmal ansatzweise dulden,“ begründet Asylkoordinationssprecher Lukas Gahleitner-Gertz den Schritt. Nur so könne möglichst schnell die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch die österreichischen Behörden sichergestellt werden. Ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof wäre zwar nach Ansicht der NGO wohl erfolgreich, würde aber viel zu lange dauern.